Runter vom Gas zum Schutz wandernder Amphibien

Runter vom Gas zum Schutz wandernder Amphibien | Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
  • Runter vom Gas zum Schutz wandernder Amphibien
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Rhein-Neckar-Kreis. Wenn die Temperaturen steigen und die Natur langsam wieder erwacht, machen sich alljährlich auch Frösche, Kröten, Molche und Salamander auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Auf ihrem Weg müssen sie häufig Straßen überqueren – und geraten dabei in Gefahr. Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises bittet deshalb alle Verkehrsteilnehmenden, in den kommenden Wochen besonders umsichtig zu fahren und im Bereich der Wanderstrecken den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.

Als Faustregel für den Beginn der Amphibienwanderung gelten mehrere Nächte mit Temperaturen von etwa vier bis fünf Grad plus und Regen. Sobald diese Bedingungen eintreten, werden entlang zahlreicher Strecken im Landkreis verkehrsrechtliche Maßnahmen aktiviert. Dazu gehören Warnleuchten, Gefahrzeichen, Überholverbote, Geschwindigkeitsreduzierungen sowie – an besonders sensiblen Stellen – zeitlich begrenzte Straßensperrungen. Diese Regelungen dienen nicht nur dem Schutz der Amphibien, sondern auch der Sicherheit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die während der Wanderphase Tiere einsammeln und sicher über die Straßen tragen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei Sammelaktionen stets Warnkleidung zu tragen ist und die Fahrbahn nur in unbedingt notwendigem Umfang betreten werden darf. Die angeordneten Maßnahmen werden ausschließlich für die Dauer der tatsächlichen Wanderaktivitäten in Betrieb genommen. Sobald keine Amphibien mehr unterwegs sind, werden Beschilderungen und Sperrungen wieder aufgehoben.

Vorsicht ist während der Amphibienwanderung auf folgenden Strecken geboten:

  • K 4160 – Bammental: Beschilderung nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch sowie in der Gegenrichtung
  • L 2311 – Eberbach-Friedrichsdorf: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Warnleuchten
  • L 2311 – Eberbach-Gaimühle: 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten
  • B 45 – Eberbach (Gammelsbachtal): im Bereich der Fischteiche 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr
  • Gaiberg – Panoramastraße und Hauptstraße: Beschilderung „Amphibienwanderung“
  • L 535 – Heiligkreuzsteinach: 30 km/h zwischen 18 und 7 Uhr am südlichen Ortseingang
  • L 530 – Helmstadt-Bargen – Flinsbach: 30 km/h zwischen 19 und 7 Uhr, Warnleuchten
  • K 4187 – Helmstadt-Bargen/Ingelheimer Hof: 30 km/h; zusätzlich nächtliche Sperrung 19–6 Uhr, Anlieger frei
  • B 3 – Hemsbach–Laudenbach: Warnbeschilderung nach den Ortstafeln
  • L 596 – Hirschberg-Großsachsen: Beschilderung und gelbe Warnleuchten
  • K 4250 – Ketsch–Schwetzingen: 50 km/h zwischen 19 und 6 Uhr
  • L 532 – Lobbach (Gewerbegebiet bis Golfkreisel): 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr
  • K 4178 – Meckesheim-Mönchzell – Lobbach-Lobenfeld: Warnbeschilderung
  • Gemeindeverbindungsstraße Mühlhausen-Tairnbach–Dielheim: Beschilderung
  • B 39/K 4271 – Mühlhausen Rückhaltebecken: Beschilderung und Warnleuchten
  • K 4284 – Neckarbischofsheim: 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr
  • K 4101 – Neckargemünd-Dilsberg – Mückenloch: Beschilderung
  • K 4103 – Neckargemünd-Neckarhäuserhof – Schönbrunn-Haag: 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr
  • K 4157 – Nußloch-Maisbach sowie Ochsenbach – Gauangelloch: Beschilderung und Warnleuchten
  • Rauenberg – Schlossstraße: Beschilderung
  • Sandhausen – Ostlandstraße und Am Galgenbuckel: Beschilderung
  • L 535 – Schönau Neckarsteinacher Straße: 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr
  • Schönau – An der Klinge / Hasselbacher Hof / Lindenbach: Beschilderung
  • K 4105 – Schönbrunn – Schwanheim: 30 km/h zwischen 18.30 und 6 Uhr, Warnleuchten
  • K 4108 – Schwanheim - Allemühl: 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr
  • Schriesheim – L 596/L 596a/L 536: Beschilderung, zeitlich begrenzte Tempolimits von 18.30 bis 6 Uhr, zusätzliche Zeichen „Fußgänger“ in beiden Fahrtrichtungen
  • Schriesheim Eisengrubweg und Blütenweg/Wendehammer / Eichenweg – Wendehammer: Beschilderung
  • L 546 – St. Leon-Rot: Beschilderung bei Sammelaktionen
  • Waibstadt – Kappisweg: Beschilderung
  • Waibstadt-Daisbach – Daisbachtalstraße: 30 km/h zwischen 18 und 7 Uhr
  • K 4200 – Wiesenbach-Langenzell – Neckargemünd-Dilsbergerhof: Beschilderung
  • L 532 – Wiesenbach – Lobbach: 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr

Ganz oder teilweise gesperrt sind folgende Straßen:

  • Hemsbach – Balzenbach, Gemeindeverbindungsweg: Absperrschranken und Warnleuchten
  • Meckesheim-Mönchzell – Eschelbronn, Straße „Am Mühlwald“: Sperrung 19 bis 6 Uhr
  • K 4159 – Ochsenbach – Schatthausen: nächtliche Sperrung 20 bis 7 Uhr
  • Waibstadt – Alte Waibstadter Straße / Kühnbergweg: Sperrungen 18 bis 7 Uhr bzw. 20 bis 7 Uhr, Anlieger frei

Das Amt für Straßen- und Radwegebau hat bereits damit begonnen, die erforderlichen Verkehrszeichen aufzustellen. Das Landratsamt dankt allen ehrenamtlichen Amphibienschützerinnen und Amphibienschützern für ihr Engagement und bittet die Bevölkerung, sie durch rücksichtsvolles Fahrverhalten zu unterstützen. red

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Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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