Neue Hauptsatzung für Viernheim: Diese Regeln gelten jetzt im Rathaus
- Mit der Hauptsatzung legt Viernheim fest, wer im Rathaus was entscheidet und wo Amtliches veröffentlicht wird.
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Viernheim. Wer im Alltag mit der Stadt zu tun hat, bekommt eine neue Grundlage. Die Stadtverordnetenversammlung hat am Freitag, 22. Mai, eine neue Hauptsatzung beschlossen. Sie regelt, wie Zuständigkeiten im Rathaus verteilt sind und wie die Stadt öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
In der Satzung legt die Stadt auch die politische Struktur fest. Die Stadtverordnetenversammlung bleibt das oberste Organ. Der Magistrat übernimmt die laufende Verwaltung und kann in mehreren Bereichen Entscheidungen treffen.
Welche Ausschüsse und Zuständigkeiten die Satzung festlegt
Die Stadt bildet drei Ausschüsse. Das sind der Haupt- und Finanzausschuss (Wirtschaftsförderung), der Sozial- und Kulturausschuss (Integration, Sport, Bildung, Jugend und Familie) und der Ausschuss Umwelt, Energie, Bauen (Stadtentwicklung, Agenda 21). Jeder Ausschuss hat 11 Mitglieder.
Die Stadtverordnetenversammlung besteht laut Hauptsatzung aus 45 Mitgliedern. Außerdem regelt die Satzung, dass vier Stellvertretungen für den Stadtverordnetenvorsteher oder die Stadtverordnetenvorsteherin zu wählen sind.
Der Magistrat arbeitet kollegial. Er besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister, dem hauptamtlichen Ersten Stadtrat sowie 11 ehrenamtlichen Stadträten.
Die Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Magistrat unter anderem Entscheidungen zur Vergabe von Arbeiten, Lieferungen und Leistungen im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Außerdem kann der Magistrat städtische Forderungen bis 5.000,00 Euro (Brutto) erlassen, ermäßigen oder niederschlagen und Stundungen bis 50.000,00 Euro (Brutto) im Einzelfall entscheiden. Beim An- und Verkauf von Grundstücken sowie bei Erbbaurechten entscheidet der Magistrat bis zu einem Grundstückswert von 100.000,00 Euro (Brutto). Bei Miet- und Pachtverträgen für bebaute und unbebaute Grundstücke nennt die Satzung einen Wert bis zu 20.000,00 Euro/Jahr (Brutto).
Wo die Stadt amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, veröffentlicht Viernheim Satzungen, Verordnungen und weitere öffentliche Bekanntmachungen weiterhin mit Abdruck im Viernheimer Tageblatt und im Südhessen Morgen. Satzungen macht die Stadt mit vollem Wortlaut bekannt.
Wenn Karten, Pläne oder Zeichnungen öffentlich ausgelegt werden müssen, legt die Stadt diese während der Dienststunden im Neuen Rathaus, Am Alten Weinheimer Weg 1, zur Einsicht aus. Beim Inkraftsetzen von Bauleitplänen nennt die Satzung ebenfalls die Einsicht im Neuen Rathaus.
Die Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in den amtlichen Verkündigungsblättern in Kraft. Am gleichen Tag tritt die Hauptsatzung vom 28. April 2017 außer Kraft.
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |