Linien 5 und 5a erhalten Landeszuschuss – Kreise und Gemeinden deutlich entlastet
- Straßenbahnschienen / Symbolfoto
- Foto: Charlotte Basaric-Steinhübl
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Rhein-Necker. Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Schienenverkehr auf kommunalen Nebenbahnen künftig stärker finanziell. Zum Jahresende hat das Verkehrsministerium die entsprechenden Finanzierungsverträge abgeschlossen. Sie gelten rückwirkend für das Jahr 2025. Damit sorgt das Land für Planungssicherheit und entlastet die kommunalen Träger – trotz knapper Regionalisierungsmittel.
„Wir unterstützen diese Nebenstrecken und sichern so ein gutes Mobilitätsangebot abseits der Hauptrouten. So entlasten wir Städte und Landkreise. Das Land beteiligt sich damit dauerhaft an ihrer Finanzierung. Wir geben den Kommunen damit Planungssicherheit. Mit festen Landesbeiträgen können sie ihre Bahnen verlässlich betreiben und weiterentwickeln. Die Verträge gelten rückwirkend für 2025. Das hilft den kommunalen Trägern sofort und federt steigende Betriebskosten ab. Wo lokal Verantwortung für die Schiene übernommen wurde, unterstützen wir ab 2027 noch mal mehr. Dazu kommt ein Bonus für Reaktivierungen“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Förderung der Linie 5 und 5a
Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, begrüßt den Einstieg des Landes Baden-Württemberg in die Finanzierung kommunaler Nebenbahnen – insbesondere für die Stadtbahnlinien 5 und 5a im RNV-/OEG-Netz: „Dass das Land Baden-Württemberg ab dem Fahrplanjahr 2025 rückwirkend in die Mitfinanzierung der kommunalen Nebenbahnen einsteigt, ist ein echter Durchbruch – auch für den Rhein-Neckar-Kreis und unsere Städte und Gemeinden entlang der Linie 5 und 5a. Diese Entscheidung bringt Planungssicherheit, stabilisiert das Angebot und entlastet die kommunalen Haushalte.“
Der Landrat hebt hervor, dass die Förderung des Landes unmittelbar Wirkung entfaltet: „Die von den betroffenen Kreiskommunen (Weinheim, Schriesheim, Edingen-Neckarhausen, Dossenheim, Hirschberg, Heddesheim) zu erbringenden Zuschussleistungen werden sich den Jahren 2025 und 2026 um jeweils insgesamt rund zwei Millionen Euro und ab dem Jahr 2027 um circa 2,6 Millionen Euro verringern. Der Kreiszuschuss wird sich im laufenden und kommenden Haushaltsjahr für die RNV-Linien 5, 5a jährlich um rund 830.000 Euro und ab dem Jahr 2028 bis zum Ende des Jahres 2031 jährlich um etwa eine Million Euro reduzieren.“
Abschließend dankt Dallinger dem Land Baden-Württemberg: „Ich danke Verkehrsminister Winfried Hermann und dem Verkehrsministerium ausdrücklich für die nun abgeschlossenen Finanzierungsverträge. Das ist ein entscheidender Schritt, um die kommunal getragene Schiene dauerhaft zu sichern – und somit ein Gewinn für den Alltag vieler Pendlerinnen und Pendler im Rhein-Neckar-Kreis.“
Hintergrund
Nebenbahnen sind regionale Bahnstrecken mit meist kürzeren Linien und geringerem Verkehrsaufkommen als die Hauptachsen des Schienenverkehrs. Sie verbinden Städte und Gemeinden mit dem überregionalen Bahnnetz und sind besonders im ländlichen Raum wichtig für den Alltag vieler Fahrgäste. Anders als der landesweit organisierte SPNV fallen die oben aufgeführten Strecken bislang nicht in die Zuständigkeit des Landes. Sie werden historisch von Landkreisen oder Kommunen getragen, etwa weil sie früher von Stilllegung bedroht waren, oder gar schon stillgelegt worden sind und vor Ort übernommen wurden.
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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