Das ist zu beachten
Verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk

Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhaus, Kindern- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, etwa Tankstellen, abgebrannt werden | Foto: bittedankeschön_adobe_stock_com
  • Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhaus, Kindern- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, etwa Tankstellen, abgebrannt werden
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Pirmasens. Der Jahreswechsel wird traditionell mit Feuerwerk gefeiert. In Pirmasens und den sieben zugehörigen Ortsbezirken darf grundsätzlich geböllert werden. Dennoch appelliert die Stadtverwaltung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterraketen & Co. – zum Schutz von Mensch und Natur.
Ein generelles „Böllerverbot“ gibt es in Pirmasens nicht. Ein solches wäre aus rechtlicher Sicht nur aufgrund nachweisbarer Gefahrensituationen oder beispielsweise erhöhter Verletztenzahlen gegeben. „Die Situation in der Siebenhügelstadt rechtfertigt aus unserer Sicht ein solches Verbot nicht“, betont Steffen Schmitt, Leiter des Ordnungsamtes. Auch Feinstaub oder Lärmbelastung würden keine ausreichende rechtliche Grundlage für ein entsprechendes Verbot darstellen, so Schmitt weiter.
Dennoch gibt es Einschränkungen: So dürfen Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhaus, Kindern- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, etwa Tankstellen, abgebrannt werden. Darauf weist das Ordnungsamt hin.
Die Untere Naturschutzbehörde bittet alle Feiernden beim Entzünden von Feuerwerkskörpern Rücksicht auf die Natur zu nehmen. „Der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume hat hier höchste Priorität“, unterstreicht André Jankwitz, Leiter des Garten- und Friedhofsamtes. So sollte ein Feuerwerk mindestens 1.000 Meter Abstand zu Schutzgebieten und Grünanlagen haben, in denen sich Wildtiere befinden.
Jankwitz verweist außerdem darauf hin, dass Feuerwerk in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten verboten ist. Auch das Verursachen von Lärm oder Luftverunreinigungen ist gemäß Schutzgebietsverordnung zumeist nicht erlaubt.
Auch in Landschaftsschutzgebieten, die vor allem dem Schutz von Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft dienen, ist Feuerwerk nur zulässig, wenn die Natur nicht geschädigt wird. Handlungen, die eine solche Wirkung haben können, bedürfen in der Regel einer vorherigen Erlaubnis der Naturschutzbehörde.
Zudem gelten auch artenschutzrechtliche Vorschriften. Das Zünden von Feuerwerk verursacht nicht nur bei den Haustieren, sondern auch bei Wildtieren enormen Stress – und das in einer besonders sensiblen Zeit. Denn im Winter ist Futter nur schwer zu finden und die Wildtiere müssen mit ihrer Energie haushalten. Sie werden aufgeschreckt, können Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen und geraten in Panik.
Daher sollte Feuerwerk nie in der Nähe von Wäldern gezündet werden. In öffentlichen Grünanlagen und Parks sammeln sich viele Vögel und andere Tiere zur Nacht- und Winterruhe, genauso wie in Gärten oder auf Bäumen und im Gebüsch.
Auch Ufer von Weihern, Seen und die offene Feldflur sind keine geeigneten Orte für das Silvesterfeuerwerk.
„Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern entsteht zudem zwangsläufig Müll, der insbesondere in unseren Parks- und Grünanlagen nichts zu suchen hat“, erklärt Jankwitz weiter.
In diesem Zusammenhang erinnert der Wirtschafts- und Servicebetrieb daran, dass ausgebrannte Feuerwerkskörper und Böller in den Restmüll gehören. Dazu Abfallberaterin Kerstin Trappmann: „Auch Mehrschussbatterien aus Pappschachteln gehören nicht zum Altpapier, da die Ton- oder Kalkrückstände im Boden der Batterien bei der Altpapierverwertung nicht verarbeitet werden können“.
Feiernde sollten unbedingt darauf achten, keine noch brennenden, heißen oder warmen Feuerwerkskörper in die Restmülltonne zu werfen. „Sonst kann sich der darin befindliche Abfall entzünden“, so Trappmann. red

Autor:

Frank Schäfer aus Pirmasens

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