Blaulicht
E-Scooter benötigen ein amtliches Kennzeichen
Strafverfahren gegen 20-Jährigen eingeleitet
Edenkoben. In der Luitpoldstraße wurde ein 20-jähriger E-Scooterfahrer angehalten, weil er mit seinem Fahrzeug schneller als 20 km/h unterwegs war und er keinen Versicherungsschutz vorzeigen konnte. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Was viele nicht wissen: Es gilt die Verordnung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV), die besagt, dass Elektro-Tretroller nicht schneller als 20 km/h im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen....