Seiler und Schubert warnen: Therapieplätze in Speyer bleiben knapp
- Viele Menschen suchen Unterstützung bei psychischen Belastungen und stoßen dabei auf lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz.
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Speyer. Wer dringend psychotherapeutische Hilfe braucht, wartet in Speyer und der Region nach Angaben der Stadtspitze oft ein Jahr oder länger auf einen Therapieplatz. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeister Prof. Dr. Alexander Schubert fordern deshalb, die ambulante psychotherapeutische Versorgung politisch so abzusichern, dass notwendige Behandlungen weiter zeitnah möglich bleiben.
Seiler und Schubert verweisen auf Folgen, die Kommunen täglich spüren. Wenn Therapien zu spät starten, steigen aus ihrer Sicht die Belastungen in der Jugendhilfe, in der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, in der Schulsozialarbeit sowie bei Beratungs- und Unterstützungsangeboten vor Ort. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, können Einsparungen in der Versorgung an anderer Stelle zu höheren Kosten und mehr Unterstützungsbedarf führen.
Appell an Bund und Land wegen geplanter Regeln
Seiler und Schubert reagieren auf Regelungen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die laut Text erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Psychotherapie haben können. Ausnahmen und Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren sehen sie als ersten Schritt, der aber nicht ausreicht. Sie appellieren an die Bundesregierung, die Regelungen nochmals kritisch zu prüfen und weiterzuentwickeln. Außerdem bitten sie die Landesregierung Rheinland-Pfalz, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass die ambulante Versorgung gesichert bleibt und Engpässe sich nicht verschärfen.
Die Stadtspitze betont auch die Risiken für Betroffene. Ohne rechtzeitige Behandlung verschlechtern sich psychische Erkrankungen demnach häufig, können chronisch werden und zu längeren Arbeitsunfähigkeiten oder stationären Krankenhausaufenthalten führen. In besonders schweren Fällen kann eine ausbleibende oder verzögerte Behandlung laut Appell das Suizidrisiko erhöhen.
Seiler und Schubert fordern unter anderem eine weiterhin bedarfsgerechte Vergütung ohne starre Mengenbegrenzung. Sie warnen, eine Rückführung in eine budgetierte Gesamtvergütung könne dazu führen, dass Behandlungen nicht mehr nach tatsächlichem Bedarf stattfinden.
Zugleich stellen sie sich hinter Praxen, die ihre Kapazitäten in den vergangenen Jahren ausgebaut haben, etwa durch die Teilung von Kassensitzen, zusätzliche Stellen oder mehr Gruppenangebote. Diese Investitionen dürften nach ihrer Darstellung nicht durch geänderte Vergütungsregeln nachträglich entwertet werden.
In dem Appell nennen Seiler und Schubert außerdem Zahlen zu möglichen Einsparungen. Die Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung und die Streichung von Zuschlägen zur Kurzzeittherapie sollen nach Schätzungen der Finanzkommission Gesundheit im Jahr 2027 rund 90 Millionen beziehungsweise rund 100 Millionen Euro einsparen. Die Finanzkommission ordnet beide Maßnahmen der Kategorie B zu, also Maßnahmen mit unsicheren oder potenziell negativen Auswirkungen auf Versorgungsqualität, Zugang und Verteilungsgerechtigkeit.
Auch wirtschaftliche Folgen spielen aus Sicht der Stadtspitze eine Rolle. Psychische Erkrankungen zählen laut Text zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentungen. Eine leistungsfähige ambulante Versorgung helfe, Beschäftigte schneller zu stabilisieren und Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen.
Abschließend verweisen Seiler und Schubert auf die Belastungen seit der Corona-Pandemie und auf neue Unsicherheiten wie steigende Lebenshaltungskosten. Gerade vor diesem Hintergrund sei es aus ihrer Sicht das falsche Signal, bei der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu sparen.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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