Im Briefwahllokal kann Briefwahl beantragt und sofort gewählt werden
OB-Wahl 2018: Neues zur Stichwahl in Speyer

Am 10. Juni wird entscheiden wer Oberbürgermeister/in von Speyer wird.  | Foto: Pixabay
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Speyer. Der Wahlausschuss der Stadt Speyer hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2018 das vorläufige Ergebnis des ersten Wahlgangs zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin, das auch über die Internetseite www.speyer.de und die Wahl-App einsehbar ist, bestätigt. Dieses Ergebnis macht eine Stichwahl erforderlich, die am 10. Juni 2018 stattfinden wird. Darauf wurde bereits in den Anfang Mai verschickten Wahlbenachrichtigungen Bezug genommen. Wer diese Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann am 10. Juni wie gewohnt in das Wahllokal gehen, das bereits am 27. Mai zuständig war, und unter Vorlage des Personalausweises wählen.Wer am 10. Juni nicht im Wahllokal die Stimme abgeben kann, hat die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Das Briefwahllokal ist weiterhin im Rathaus, Maximilianstraße 12, eingerichtet und zu den unten genannten Zeiten geöffnet. Im Briefwahllokal kann Briefwahl beantragt werden und auch sofort die Stimme abgegeben werden. Dies ist empfehlenswert für Wahlberechtigte, die in den nächsten Tagen in Urlaub fahren und bei denen die Wahlunterlagen über den Postweg nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden könnten. Zwischen Antragstellung und erwartetem Eingang der Wahlbriefunterlagen sollten mindestens drei Tage kalkuliert werden. Wer vorher nicht mehr zu Hause ist, sollte keine Briefwahlunterlagen mehr auf dem Postweg beantragen, sondern direkt persönlich im Briefwahllokal die Stimme abgeben. Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag und Dienstag von 7.30 bis 16 Uhr
Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 18 Uhr (31. Mai aufgrund des Feiertages geschlossen)
Freitag 7.30 bis 13 Uhr (am Freitag, 8. Juni, vor der Wahl abweichend bis 18 Uhr)

Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Das Formular steht auf der Seite www.speyer.de zur Verfügung. Auch bei der Online-Beantragung gilt, dass die Unterlagen in Papierform postalisch versendet werden müssen. Dafür ist entsprechend Zeit für den Weg zum Wähler sowie zurück zum Wahlamt einzuplanen.Wähler, die bereits mit der Hauptwahl die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen voraussichtlich bis Ende dieser Woche. ps

Am 10. Juni wird entscheiden wer Oberbürgermeister/in von Speyer wird.  | Foto: Pixabay
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Wochenblatt Speyer aus Speyer

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