Ab 2027: Speyer übernimmt Baumkontrollen auf Privatgrundstücken nicht mehr
- Wer einen geschützten Baum im eigenen Garten hat, muss sich ab 2027 selbst um die Verkehrssicherheit kümmern.
- Foto: Stadt Speyer
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Speyer. Wer auf dem eigenen Grundstück einen als Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil ausgewiesenen Baum stehen hat, muss sich ab dem 1. Januar 2027 selbst um die Verkehrssicherheit kümmern. Bislang hatte die Stadt Speyer diese Kontrollen und teils auch Pflegemaßnahmen freiwillig übernommen.
Hintergrund ist eine inzwischen gefestigte Rechtsprechung. Demnach liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich bei den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Das gilt auch dann, wenn Bäume naturschutzrechtlich geschützt sind. Erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kann die zuständige Naturschutzbehörde im Einzelfall zulassen.
Übergangsfrist bis Ende Dezember
Die Stadt Speyer stellt die bislang übernommenen Kontrollen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit an geschützten Bäumen auf Privatgrundstücken mit Ablauf des 31. Dezembers 2026 ein. Ab dem 1. Januar 2027 veranlassen und erledigen die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer die dafür nötigen Schritte.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hat der Rechnungshof Rheinland-Pfalz die Verwaltungspraxis geprüft und darauf hingewiesen, dass sie nicht mit der geltenden Zuständigkeitsverteilung übereinstimmt. Deshalb passt die Stadt ihre Aufgabenwahrnehmung künftig an.
Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer hat die Stadt nach eigenen Angaben bereits informiert. Sie erhielten zudem ein Merkblatt zur Handhabe. Die Stadt dankt ihnen für ihren Beitrag zum Erhalt des Baumbestands und betont die ökologische Bedeutung der geschützten Bäume im Stadtgebiet.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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