E-Scooter-Fahrt unter Drogen: Blutprobe nach Kontrolle
- Bei einer Polizeikontrolle in der Herzog-Otto-Straße in Schifferstadt fiel ein E-Scooter mit ungültigem blauem Versicherungskennzeichen auf.
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Schifferstadt. Am Mittwoch, 30. September, kontrollierte die Polizei gegen 20.20 Uhr einen 25 Jahre alten E-Scooter-Fahrer in der Herzog-Otto-Straße. Anlass war das blaue Versicherungskennzeichen an dem Roller: Es ist im Jahr 2026 nicht gültig.
Während der Kontrolle beobachteten die Einsatzkräfte Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln bei dem Fahrer. Der 25-Jährige wurde zur Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen ihn fertigte die Polizei eine Strafanzeige und informierte die Fahrerlaubnisbehörde, wie die Polizeidirektion Ludwigshafen berichtet.
Auch dem Halter des E-Scooters droht eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Für 2026 müssen Versicherungskennzeichen an E-Scootern schwarz sein. Die Polizei weist zudem darauf hin: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein, brauchen keinen Führerschein und sollten das Fahren zunächst abseits des Straßenverkehrs üben. E-Scooter dürfen höchstens 20 km/h schnell sein, benötigen eine Betriebserlaubnis sowie Haftpflichtversicherung und dürfen nur von einer Person genutzt werden. Radwege, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen sind zu benutzen; fehlen sie, muss auf die Straße ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind verboten. Auch das Smartphone darf während der Fahrt nicht benutzt werden. Für Alkohol gelten dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren, Fahrten unter Drogeneinfluss sind verboten. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |