Schockanrufe im Saarland: Opfer übergeben Bargeld

Die Polizei warnt im Saarland vor Schockanrufen: In vier Fällen übergaben Opfer Bargeld an Betrüger. Die Täter gaben sich als Angehörige oder Polizeibeamte aus und täuschten schwere Unfälle vor. | Foto: Landespolizeidirektion Saarland
  • Die Polizei warnt im Saarland vor Schockanrufen: In vier Fällen übergaben Opfer Bargeld an Betrüger. Die Täter gaben sich als Angehörige oder Polizeibeamte aus und täuschten schwere Unfälle vor.
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Saarbrücken. Seit Donnerstag, 3. September, registriert die Landespolizeidirektion Saarland im Saarland wieder mehrere Schockanrufe. Neben Versuchstaten in niedriger zweistelliger Anzahl kam es in vier Fällen zu Geldübergaben, wie die Landespolizeidirektion Saarland berichtet.

Die Betrüger geben sich am Telefon als enge Verwandte, etwa Kinder oder Enkelkinder, oder als Polizeibeamte aus. Sie täuschen eine akute Notlage vor, zum Beispiel einen schweren Verkehrsunfall mit schwer verletzten oder getöteten Personen. Angeblich soll ein naher Angehöriger der Angerufenen den Unfall verursacht haben. Damit diese Person nicht sofort verhaftet werde, fordern die Täter eine Kaution. Das Geld holen anschließend Boten ab, häufig falsche Polizeibeamte, entweder an der Haustür oder an neutralen Orten.

In den Landkreisen Neunkirchen und St. Wendel sowie im Regionalverband Saarbrücken übergaben Betroffene in insgesamt vier Fällen Bargeld an einen Boten. Drei Übergaben fanden an der jeweiligen Haustür statt, eine weitere auf einem neutralen Parkplatz. Die übergebenen Beträge lagen im mittleren vierstelligen bis unteren fünfstelligen Bereich.

Die Polizei warnt erneut vor dieser Betrugsmasche. Polizeibeamte nehmen weder Bargeld noch Wertgegenstände entgegen. Wer am Telefon zu Zahlungen, Schmuck oder anderen Wertsachen gedrängt wird, sollte sofort auflegen und bei weiteren Anrufen nicht mehr abheben. Betroffene sollen sich nicht unter Druck setzen lassen, Angaben nach Möglichkeit prüfen, Angehörige oder eine Vertrauensperson kontaktieren und die Polizei unter einer bekannten Nummer oder über die 110 anrufen. Die Rückruffunktion sollte dabei nicht genutzt werden. Am Telefon sollten niemals persönliche oder finanzielle Verhältnisse genannt werden. Geld darf nicht an unbekannte Personen übergeben oder auf unbekannte Konten überwiesen werden.

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Autor:

Anja Stemler aus Kusel-Altenglan

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