Stadtverwaltung Pirmasens
Wiederkehrende Beiträge werden angepasst

Foto: Pixabay

Pirmasens. Die wiederkehrenden Beiträge zum Straßenausbau werden moderat angepasst. Im Januar verschickt die Stadtverwaltung Pirmasens die entsprechenden Abgabenbescheide an die Grundstücksbesitzer. Bis zum Monatsende sollen die rund 30.000 Bescheide in den Briefkästen landen.

Die Erhöhung der wiederkehrenden Beiträge wird aufgrund der allgemeinen Baupreissteigerung der vergangenen fünf Jahre notwendig, um auch zukünftig das innovative Programm zur Behebung des Sanierungsstaus weiterführen zu können. Seit dem Jahr 2001 wurden in Pirmasens und den sieben Ortsbezirken über 120 Straßen ausgebaut. Durch diese bedeutenden Infrastrukturmaßnahmen konnte das Stadtbild deutlich aufgewertet.

Dazu wurden die 513 Straßen im Stadtgebiet und den Vororten erfasst, in Abschnitte unterteilt, einer technischen Bewertung unterzogen und eine Prioritätenliste gebildet. Das aktuelle Ausbauprogramm umfasst insgesamt 38 Projekte, die im Zeitraum zwischen 2021 und 2025 realisiert werden sollen. Das Volumen der einzelnen Maßnahmen bewegt sich zwischen geschätzten 16.000 Euro und 1,6 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt über sogenannte wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen. Diese werden immer jährlich gemeinsam mit den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren sowie wiederkehrenden Beiträgen für Oberflächenwasser auf einem gemeinsamen Bescheid über tiefbauliche Entgelte erhoben.

Diese Mehrbelastung sowie die unveränderte Höhe der anderen Abgaben kann am besten durch Vergleich der neuen Bescheide 2021 mit den Vorjahresbescheiden festgestellt und kontrolliert werden. Die genauen Rechenschritte zur Ermittlung der Aufgabenhöhe sind auf der Bescheidrückseite ausführlich dargestellt und erläutert. Sofern ausnahmsweise einzelne Grundstückseigentümer keine Bescheide für 2021 erhalten, bittet die Verwaltung in diesen Fällen ab 10. Februar 2021 auf den Kontaktnummern der Vorjahresbescheide anzurufen. Es werden dann umgehend Ersatzbescheide zugestellt.

Im gesamten Bereich der Steuern (Grundsteuer, Hundesteuer usw.) gibt es keine Erhöhungen für 2021. Ebenso bleiben die Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren sowie die wiederkehrenden Beiträge für Oberflächenwasser unverändert. ps

Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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