Landkreis Südwestpfalz
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung verschärft

Foto:  Tumisu/Pixabay

Landkreis Südwestpfalz. "Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Südwestpfalz liegt mit 105,5 nun auch am vierten Tag knapp über dem Wert der weitere Maßnahmen zwingend notwendig macht", teilt die Kreisverwaltung Südwestpfalz in einer Pressemeldung mit. Wie alle weiteren Kreise und Städte in Rheinland-Pfalz, die über einer Inzidenz von 100 liegen, müsse die Kreisverwaltung gemäß der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung nun unverzüglich weitere Maßnahmen für die Südwestpfalz ergreifen. Damit soll erreicht werden, die Zahl der Neuinfektionen dauerhaft zu senken. Landrätin Susanne Ganster stehe täglich in Verbindung mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und konnte bei den Gesprächen als Ausnahme gegenüber den zwingend vorgesehenen Maßnahmen erreichen, dass die Bewegungsfreiheit der Bürger erhalten bleibt und nicht auf einen Radius von 15 Kilometer rund um den jeweiligen Wohnort eingeengt wird.

Allgemeinverfügung ab 19. März in Kraft

Die Allgemeinverfügung trete am Freitag, 19. März, 0 Uhr, in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 28. März. Gleichzeitig müsse der Landkreis eine Allgemeinverfügung für die Schulen erlassen. Diese trete ab Montag, 22. März, in Kraft und gilt ebenfalls bis zum Ablauf des 28. März. Bis zum Beginn der Osterferien am 26. März entfällt der Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden Schulen ab Klassenstufe 7 sowie an den Berufsbildenden Schulen. Statt dessen findet Home-Schooling statt. Grundschüler sowie die Klassen 5 und 6 (Orientierungsstufe) werden vor Ort unterrichtet – je nach Möglichkeit im Klassenverband oder in geteilten Gruppen im Wechselunterricht.

Rücknahme erst nach Inzidenz unter 100 an drei Tagen in Folge 

Eine Rücknahme der Beschränkungen ist laut Landesverordnung erst möglich, wenn der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sinkt. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut gibt es auf der Webseite des Landkreises Südwestpfalz. Die Regelungen beinhalten und anderem eine nächtlichen Ausgangssperre ab 21 Uhr und Kontaktbeschränkungen, bei denen der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und maximal einer Person eines weiteren Hausstandes erlaubt ist. Kinder unter sechs Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Empfehlung gilt auch für den privaten Bereich.

Termin-Shopping weiter Möglich

Einzelhandel und weitere gewerbliche Einrichtungen dürfen öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird.

Auch Friseurtermine weiter möglich

Friseursalons, Physiotherapie, Fußpflege und weitere Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, bleiben erlaubt.

Verschärfungen auch beim Sport

Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig . ps

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Autor:

Tim Altschuck aus Kaiserslautern

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