OB-Wahl in Neustadt am 15. Juni: Zwei Kandidaten zugelassen
- Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl in Neustadt können ab 9. Mai online beantragt werden.
- Foto: Stadtverwaltung Neustadt
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Neustadt. Der Wahlausschuss der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat in seiner Sitzung am Dienstag, 29. April, zwei Wahlvorschläge für die Wahl der Neustadter Oberbürgermeisterin / des Neustadter Oberbürgermeisters am Sonntag, 15. Juni, zugelassen: es treten der amtierende Oberbürgermeister Marc Weigel (FWG) und die parteilose Steffi Karbach an. Bei den eingereichten Unterlagen sind keine Mängel festgestellt worden.
Die Kandidatin Steffi Karbach hatte für die Zulassung mindestens 170 Unterstützerunterschriften sammeln müssen. Sie hatte 207 vorgelegt, von denen 197 zählten. Zehn Unterschriften waren ungültig, weil die Unterstützenden ihren Hauptwohnsitz nicht in Neustadt haben. Als Amtsinhaber musste Marc Weigel keine Unterschriften vorlegen.
Beantragung der Briefwahlunterlagen ab 9. Mai möglich
Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl können ab 9. Mai online (über OLIWA oder per E-Mail an briefwahl@neustadt.eu mit Angabe von Vor- und Nachname, Geburtsdatum, vollständiger Anschrift und ggf. auch abweichender Versandanschrift) beantragt werden. Ab 12. Mai läuft die Briefwahlausgabe im Rathaus-Foyer. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab 16. Mai per Post zugestellt.
Das Briefwahlbüro im Rathaus ist ab 12. Mai besetzt. Der Zutritt erfolgt über den Eingang Juliusplatz.
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Am Freitag, 13. Juni: 8 bis 18 Uhr
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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