„Nur ein Bier“ – Verkehrskontrolle mit überraschendem Ausgang
- Symbolfoto Atemalkoholtest
- Foto: Polizei Rheinland-Pfalz
- hochgeladen von Jens Vollmer
Neustadt. Am Abend des 30. Juli 2025 wurde ein 72-jähriger Autofahrer aus der Verbandsgemeinde Maikammer in Neustadt an der Weinstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Gegen 20:35 Uhr stoppten Polizeikräfte den Mann mit seinem Saab in der Exterstraße, unmittelbar vor der örtlichen Polizeidienststelle.
Während der Kontrolle bemerkten die Beamt*innen Alkoholgeruch in der Atemluft des Seniors. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,52 Promille. Der Fahrer erklärte, kurz vor Fahrtantritt ein Bier getrunken zu haben.
Um eine genauere Einschätzung zu erhalten, wurde wenige Minuten später ein zweiter Atemalkoholtest durchgeführt – mit dem Ergebnis, dass der Mann zu diesem Zeitpunkt wieder als verkehrstüchtig galt. Er durfte seine Fahrt fortsetzen.
Die Polizei betont jedoch ausdrücklich, dass selbst geringe Alkoholwerte im Blut in Verbindung mit Fahrfehlern oder gar Unfällen strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Bereits ab 0,3 Promille können bei sogenannten „Ausfallerscheinungen“ Maßnahmen wie Führerscheinentzug oder Geldstrafen drohen. [Polizei Neustadt]
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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