Mannheim: Kellereinbrüche aufgeklärt
33-Jähriger in Untersuchungshaft

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Mannheim-Seckenheim. Ein Verkettung glücklicher Zufälle führte zur Verhaftung eines 33-Jährigen mit polnischer Staatsangehörigkeit. Der Tatverdächtige fiel einer Polizeistreife wegen seines auffälligen Verhaltens ins Auge und weil er sich nicht ausweisen konnte, stellten die Beamten in seiner Wohnung nicht nur seine Personalien fest, sondern auch eindeutige Beweise für eine Straftat Ende Januar: 

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 33-jährigen polnischen Staatsangehörigen erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, in der Zeit zwischen Freitag, 29., und Sonntag, 31. Januar, in mehrere Kellerräume im Stadtteil Mannheim-Seckenheim eingebrochen zu sein.

Der Mann soll zunächst am Kellerfenster eines Anwesens in der Ettlinger Straße das Schutzgitter entfernt und anschließend durch das Fenster in das Gebäude eingestiegen sein. Aus mehreren unverschlossenen Kellerräumen soll er unterschiedliche Gegenstände entwendet haben. Zudem soll er in den verschlossenen Keller des Hauseigentümers eingebrochen sein und dort zwei Stahlschränke aufgebrochen haben. Aus diesen soll er eine doppelläufige Flinte nebst Munition und weiterem Jagdzubehör sowie ein Nachtsichtgerät im Wert von circa 8.000 Euro entwendet haben.

Der Mann wurde am Mittwochvormittag, 17. Februar, von einer Polizeistreife im Stadtteil Hochstätt kontrolliert. Dabei soll er deutlich unter Drogeneinfluss gestanden haben. Zur Einsichtnahme seiner Personalpapiere wurde die Wohnung des 33-Jährigen aufgesucht, wo die Polizeibeamten auf zahlreiches Diebesgut und Einbruchswerkzeug aufmerksam wurden. Der Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen und die Wohnung durchsucht. Letztlich konnte ihm die Tat anhand eines DNA-Treffers nachgewiesen werden.

Der Tatverdächtige wurde am Donnerstagvormittag, 18. Februar, beim Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim zur Eröffnung des Haftbefehls wegen Fluchtgefahr vorgeführt. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Inwiefern der Tatverdächtige für weitere gleichgelagerte Straftaten in Betracht kommt, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Fachdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg. Staatsanwaltschaft Mannheim und Polizeipräsidium Mannheim

Polizeipräsidium Mannheim

Autor:

Judith Ritter aus Lingenfeld

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