Vogelgrippe-Ausbruch in Geflügelbetrieb im Rhein-Pfalz-Kreis bestätigt
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Rhein-Pfalz-Kreis. Der Verdachtsfall auf aviäre Influenza – auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt – bei einem Geflügelbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Kreis-Veterinäramts hat sich am heutigen Freitag bestätigt: Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor hat den hochpathogenen Vogelgrippe-Subtyp H5N1 in Proben aus dem Bestand des Betriebs nachgewiesen.
Zuvor hatte bereits das Landesuntersuchungsamt die Infektion mit der hochansteckenden Tierseuche ermittelt. Daraufhin mussten vorsorglich alle rund knapp 100 Gänse und Enten aus dem Bestand des Betriebs, der sich im mittleren Teil des Zuständigkeitsgebiets der Behörde befindet, am gestrigen Donnerstag gekeult werden.
Der Rhein-Pfalz-Kreis weist erneut und ausdrücklich darauf hin, dass angesichts des aktuellen Seuchengeschehens eine rechtlich bindende Aufstallpflicht für Geflügel gilt. Diese wurde zuletzt bis zum 16. Dezember verlängert und gilt per Allgemeinverfügung im gesamten Zuständigkeitsbereich der Veterinärbehörde – also im Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den Städten Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal.
Die Tiere dürfen ausschließlich entweder in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf gehalten werden. Ein gesicherter Auslauf ist mindestens nach oben mit einer überstehenden, gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bedeckt, zum Beispiel einer undurchlässigen Folie oder einem Vlies. Der Auslauf zu den Seiten hin muss sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln begrenzt sein, zum Beispiel mit einem Netz.
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Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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