Hohe Coronavirus-Infektionszahlen
Ausgangssperre in Ludwigshafen ab 5. Dezember, 0 Uhr

Symbolfoto. | Foto: annasimk / Pixabay
Interaktive Karte: Corona-Inzidenzen in der Region

Update vom 4. Dezember 2020, 13 Uhr
 
Ludwigshafen.
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck informierte heute (4. Dezember 2020) über die geplante Ausgangsbeschränkung, die ab Samstag, 5. Dezember 2020, 0 Uhr gelten soll. Mit dem in Kraft treten dieser Verfügung darf man sich nur noch mit triftigem Grund außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten. Die Verfügung soll bis zum 20. Dezember 2020 gelten.

Menschenleben retten

Jutta Steinruck betonte, dass sie wisse, dass eine Ausgangsbeschränkung eine einschneidende Maßnahme für die Menschen sei. Allerdings steige das Infektionsgeschehen trotz der bisherigen Maßnahmen weiter an. Die Situation im Gesundheitswesen sei sehr angespannt, nicht nun in Ludwigshafen, sondern in der ganzen Region. Die Krankenhäuser seien an ihren Grenzen angekommen, es mussten auch schon Patienten in Krankenhäuser verlegt werden, die außerhalb der Region liegen.

Das Infektionsgeschehen sei diffus, es gäbe in Ludwigshafen keine Hotspots lokaler Art. Daher bestehe die Annahme, dass das Coronavirus im privaten Bereich weitergetragen werde. „Wir sind davon überzeugt, dass wir mit den bestehenden Einschränkungen nicht die gewünschten Ergebnisse erreichen,“ so die OB. Daher müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden, damit die Zahlen sinken. Man müsse Menschenleben schützen und die medizinische Versorgung für Erkrankte sicherstellen. „Ich sehe keine andere Möglichkeit, um die Menschen in der Stadt zu schützen,“ betonte Steinruck.

Daher soll mit der Ausgangssperre die Hotspot-Strategie des Bundes und des Landes aufgegriffen werden. Ziel der Ausgangssperre sei es, private Kontakte zu reduziert. Man hoffe, dass damit die „Wohnzimmertreffen am Abend“ aufhören und man so die entsprechende Wirkung erreicht. „Sollte das nicht ausreichen, müssen wir weitere Schritte in Erwägung ziehen. Dies gilt es zu vermeiden,“ so die OB. „Ich bin mir relativ sicher, dass die allermeisten Menschen um die Ansteckungsgefahr wissen, sich der Situation stellen und sich verantwortungsvoll verhalten,“ so Steinruck.

Kontrolle der Verfügung

Ordnungsdezernent Andreas Schwarz erläuterte, dass eine flächendeckende Kontrolle nicht möglich sei. Wer aber zwischen 21 und 5 Uhr auf der Straße unterwegs sei, müsse damit rechnen, kontrolliert zu werden. Wenn kein triftiger Grund glaubhaft gemacht werden kann, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei gibt es eine Anhörung, je nach Ermessen wird dann die Bußgeldhöhe festgesetzt oder das Verfahren eingestellt. Das Infektionsschutzgesetzt bietet die Möglichkeit, bis zu einer Strafe von 25.000 Euro zu gehen. Ein Maskenverstoß kostet 50 Euro, das Bußgeld bei Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung wird höher ausfallen, muss aber noch abgestimmt werden.

Triftige Gründe sind beispielsweise der Weg zur oder von der Arbeit, Notfälle, der Besuch des Lebenspartners oder auch Gassi gehen. Der Grund muss nachweisbar sein. Der Nachweis kann unbürokratisch erfolgen, beispielsweise durch den Arbeitsvertrag, Schichtpläne oder ähnliches. Sollte kein triftiger Grund nachgewiesen werden, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Bei Obdachlosen, die besonders gefährdet sind, werde man menschlich handeln. „Wir werden Menschen, die es selbst gewählt haben auf der Straße zu leben, das Leben nicht noch schwerer machen,“ betonte Steinruck. Man werde ihnen aber anbieten, dass sie irgendwo unterkommen.

Senioren- und Altenwohnheime

Es gäbe sehr viele Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen. Durch die Allgemeinverfügung werden weitere Schutzmaßnahmen eingefordert. So dürfen Besucher dann nur noch mit FFP2-Maske und einem negativen Antigentest die Alten- und Pflegeheime betreten dürfen. Auch Mitarbeiter werden verpflichtet, einmal in der Woche einen Antigentest durchzuführen und permanent eine FFP2-Maske zu tragen.

Zeitlicher Ablauf

Der Entwurf der Allgemeinverfügung liegt beim Land Rheinland-Pfalz vor und es wird noch heute (4. Dezember 2020) mit einer Entscheidung gerechnet. Die Verfügung soll befristet von Samstag, 5. Dezember, 0 Uhr bis zum 20. Dezember, 24 Uhr gelten.
„Wir alle wissen, ein Virus mach nicht an einer Stadt- oder Landesgrenze halt,“ so OB Steinruck. Daher hättet man sich der Mannheimer Verfügung angeschlossen. Die Stadt Speyer plant, sich ebenfalls anzuschließen, Frankenthal und der Rhein-Pfalz-Kreis möchten erst noch die weitere Entwicklung abwarten.

Appell der Oberbürgermeisterin

„Wenn die Menschen keine weiteren Einschränkungen wollen, müssen die Neuerkrankungen massiv gesenkt werden,“ so Jutta Steinruck. Die OB appelliert an alle Menschen, sich an die Verfügung zu halten, ihre Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken, Weihnachtsfeste im kleinen Kreis zu feiern und auch keine großen Silvesterpartys zu veranstalten. bas

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Ludwigshafen. Die Corona-Lage spitzt sich zu, Ludwigshafen und Speyer führen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz über 300 die Liste in ganz Rheinland-Pfalz an. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen zieht daraus nun Konsequenzen und plant eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr in die Allgemeinverfügung aufzunehmen, wie Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck auf Nachfrage bestätigte. Wie auch in der Nachbarstadt Mannheim darf dann ab dem Wochenende nachts niemand mehr ohne triftigen Grund aus dem Haus. Am Freitag, 4. Dezember 2020, ist eine Pressekonferenz angesetzt, bei der die Maßnahme verkündet und erläutert wird.

Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund 

Die Mannheimer Ausgangssperre besagt, dass die Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen werden darf, beispielsweise für den Weg zur Arbeit, zum Lebenspartner in einer anderen Wohnung, zum Gassi gehen oder zum Arzt. An diesem Modell soll sich der Passus der Allgemeinverfügung auch in Ludwigshafen orientieren. bas

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Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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