Amazon Prime Abo ist teurer geworden? So können Betroffene Geld zurückholen
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Rheinland-Pfalz. Wer im September 2022 trotz laufender Amazon-Prime-Mitgliedschaft plötzlich mehr zahlen musste, kann sich jetzt kostenlos einer Sammelklage anschließen. Für Betroffene kann das je nach Zahlweise und Dauer der höheren Beiträge im Erfolgsfall eine Rückerstattung von bis zu etwa 80 Euro bedeuten.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist auf ein laufendes Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm hin. Dort klagt die Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon EU, weil das Unternehmen die Preise für bestehende Prime-Verträge erhöht habe, ohne dass Kundinnen und Kunden der Änderung ausdrücklich zugestimmt hatten.
Betroffen sind laut Verbraucherzentrale Menschen, die schon vor der Preiserhöhung im September 2022 einen laufenden Prime- oder Prime-Student-Vertrag hatten und den höheren Preis mindestens einmal bezahlt haben. Es spielt keine Rolle, ob der Vertrag heute noch läuft. Wer mögliche Ansprüche sichern will, muss sich selbst in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Das passiert nicht automatisch. Die Anmeldung ist kostenlos. Eine eigene Klage gegen Amazon ist nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht erforderlich.
Amazon hatte die Preise im September 2022 angehoben. Der Monatsbeitrag für Prime stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Bei Prime Student erhöhte sich der Monatsbeitrag von 3,99 Euro auf 4,49 Euro und der Jahrespreis von 34 Euro auf 44,90 Euro.
Stefan Brandt, Referent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt: „Wer von der damaligen Preiserhöhung betroffen ist, sollte jetzt nicht länger warten. Die Anmeldung zur Sammelklage ist kostenlos und schnell erledigt. Im Erfolgsfall können angemeldete Verbraucher:innen von der Klage profitieren, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen“.
Sie sind unsicher, dass die Klagevoraussetzungen erfüllt sind. Dann können Sie einen kostenlosen Klage-Check nutzen. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass das Tool mit wenigen Fragen prüft, ob eine Teilnahme grundsätzlich möglich ist. Außerdem sollten Betroffene Unterlagen zur Prime-Mitgliedschaft und zu geleisteten Zahlungen aufbewahren, weil sie später als Nachweis gebraucht werden können.
Mehr Informationen gibt es hier: Infos zur Sammelklage und zum Klage-Check. Direkt zum Klageregister des Bundesamts für Justiz geht es hier: Anmeldung beim Bundesamt für Justiz. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |