Neue Landespläne auf Eis: 24-Stunden-Betrieb bei Tante Enso in Landstuhl vorerst gesichert
- Großer Bahnhof bei der Eröffnung des Tante-Enso-Markts in der Atzel. Nach einer Sitzung im Landtag sind geplante Einschränkungen für 24/7-Märkte vorerst vom Tisch.
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Update, 15. Januar, 10 Uhr: Gesetz vorerst auf Eis gelegt
Plötzlich die Kehrtwende in Mainz: In einer Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses am Mittwoch hat sich die Lage rund um das geplante Ladenöffnungsgesetz vorerst grundlegend geändert. Das Gesetz soll in dieser Wahlperiode nicht mehr verabschiedet werden. Für die Betreiber der 24/7-Märkte bedeutet das zunächst Entwarnung: Der Rund-um-die-Uhr-Betrieb kann vorerst weiterlaufen.
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde beschlossen, vor einer weiteren Befassung zunächst eine Expertenanhörung durchzuführen. Diese ist für den 11. März geplant. Erst danach soll über das weitere Gesetzgebungsverfahren entschieden werden. Damit wird sich voraussichtlich erst der nächste Landtag und die künftige Landesregierung mit einer Neuregelung befassen.
Am 22. März wird in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt. Danach könnten sich die politischen Mehrheiten neu sortieren. Sollte die CDU die neue Landesregierung stellen, dürfte der bisherige Gesetzentwurf in dieser Form vom Tisch sein. Unabhängig davon sollen die Ergebnisse der Anhörung in mögliche neue Überlegungen einfließen.
Von Erik Stegner
Landstuhl. Am 27. November 2025 hat der Tante-Enso-Markt im Landstuhler Stadtteil Atzel eröffnet. Auf rund 400 Quadratmetern Verkaufsfläche und mit etwa 4000 Artikeln im Sortiment können Kunden dort seitdem mithilfe von Chipkarten und automatisierten Kassen rund um die Uhr einkaufen – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Ladenöffnungsgesetz: Landesregierung plant neue Regeln
Dieses Angebot könnte jedoch bald deutlich eingeschränkt werden. Die Landesregierung bereitet derzeit eine Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes vor. Geplant ist, dass personallose Märkte an Sonn- und Feiertagen künftig nur noch bis zu zwölf Stunden öffnen dürfen – im Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr. Außerdem soll die Verkaufsfläche solcher Märkte auf maximal 150 Quadratmeter begrenzt werden. Ausnahmegenehmigungen durch Städte und Landkreise zur Sicherung der Nahversorgung sollen jedoch möglich sein. Von montags bis samstags sollen Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr gelten, an diesen Tagen allerdings ohne Flächenbegrenzung. Im Ergebnis würde das bedeuten: Einkaufen rund um die Uhr wäre nicht mehr möglich.
- Die Kassen sind im Tante-Enso-Markt nur zeitweise mit Personal besetzt. Außerhalb dieser Zeiten läuft der Einkauf vollständig automatisiert – bezahlt wird mit einer persönlichen Chipkarte.
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Betreiber bisher in Grauzone
Nach Angaben der Landesregierung dient die Neuregelung dem Schutz der Arbeitnehmergesundheit sowie der verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsruhe. Hintergrund der geplanten Gesetzesnovelle ist, dass sich Betreiber wie Tante Enso bislang in einer rechtlichen Grauzone bewegen, da eine ausdrückliche Regelung für einen 24-Stunden-Betrieb im rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz fehlt. Die Landesregierung spricht daher von einer notwendigen gesetzlichen Klarstellung, die nach Abschluss der Gespräche über den vorliegenden Gesetzentwurf voraussichtlich Ende Januar in Kraft treten soll.
- Großer Andrang im Tante-Enso-Markt im Landstuhler Stadtteil Atzel am Eröffnungstag. Der personallose Markt könnte durch neue Landespläne künftig in seinen Öffnungszeiten eingeschränkt werden.
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24/7-Märkte unter Druck: Betreiber warnen
Die Betreiber der 24/7-Märkte sehen ihr Geschäftsmodell durch die Pläne jedoch gefährdet. Nach ihren Angaben findet ein erheblicher Teil der Einkäufe vor allem an Wochenenden sowie an Sonn- und Feiertagen nach 22 Uhr statt – also genau in dem Zeitraum, der künftig wegfallen würde. Während der Gemeinde- und Städtebund sowie die Industrie- und Handelskammern für die Beibehaltung des 24-Stunden-Betriebs in einem neuen gesetzlichen Rahmen plädieren, lehnt die Gewerkschaft Verdi eine weitere Aufweichung des Sonntagsschutzes grundsätzlich ab und verweist auf den Schutz der Arbeitnehmer in weiteren, nicht automatisierten Einzelhandelsbereichen.
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Autor:Erik Stegner aus Landstuhl |
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