Neue Besuchsregelung im Landstuhler Nardini-Klinikum
Krankenhauspersonal bittet um Verständnis für Vorgaben

Foto: Mongkolchonstock.adobe.com
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Landstuhl. Die Regeln für das öffentliche Leben in der Coronakrise werden nach und nach gelockert. Dennoch gelten für die Krankenhäuser nach wie vor strengere Vorgaben, die weiterhin dafür Sorge tragen sollen, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Ab 2. Juni gilt nun für das Landstuhler Nardini-Klinikum eine neue Besuchsregelung.

Der Zutritt für Patienten, Begleitpersonen und Besucher ist weiterhin nur über den Haupteingang möglich. Dabei darf ein Patient jeweils eine Begleitperson mitbringen. Einen Zutritt erhalten auch Begleitpersonen, die medizinisch notwendig sind, zum Beispiel bei nicht orientierten Patienten und Kindern im ambulanten Bereich.

Zutrittsregelung für Besucher:

  • Beim Betreten des Krankenhauses gibt es eine Einweisung in die geltenden Vorgaben. Außerdem wird eine Temperaturmessung vorgenommen.
  • Jeder Patient definiert einmalig eine feste Person, die ihn besuchen darf. Diese Person wird für die gesamte Dauer des stationären Aufenthaltes festgelegt und muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für Besucher unter 16 Jahren ist der Zutritt im Krankenhaus derzeit verboten.
  • Die Besucher müssen sich ausweisen und einen Besucherschein ausfüllen. Dieser Schein ist vor Ort erhältlich. Er kann aber auch online heruntergeladen und bereits ausgefüllt mitgebracht werden.
  • Die Besuchsdauer ist auf maximal eine Stunde beschränkt. Für die Geburtshilfe und für die Palliativstation gibt es spezielle Regelungen, die vor Ort erfragt werden können.
  • Es darf sich nur ein Besucher im Krankenzimmer aufhalten. Zwischen den Patienten in den Mehrbettzimmern sind Absprachen erforderlich, um die nötigen Hygieneregeln, wie zum Beispiel den Mindestabstand, einhalten zu können.
  • Die Besuchszeit endet um 18 Uhr.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz muss während der gesamten Zeit des Aufenthaltes in der Klinik getragen werden. Das Tragen eines Gesichtsvisiers im Krankenhaus ist nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen-Schutz gestattet. Ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz wird im Krankenhaus ausgegeben. Das Tragen von selbst gemachten Stoffmasken und Schals ist nicht gestattet.
  • Die Begleitperson / der Besucher muss gesund sein (kein Fieber, kein Husten oder Erkältungssymptome) und darf in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen gehabt haben.

Das Klinikpersonal bittet alle Patienten und ihre Angehörigen dringend um Verständnis und darum, sich an die geltenden Vorgaben zu halten. sw/ps

Weitere Informationen:

Nardini Klinikum St. Johannis
Nardinistraße 30, 66849 Landstuhl
Telefon: 06371 840

Die aktuellen Zutrittsregelungen und das Besucherformular gibt es unter www.nardiniklinikum.de.

Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Landstuhl

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