Revisionen in Zweibrücken: Urteil nach Tod eines Schaffners angefochten
- Nebenklagevertreter und Verteidigung wollen das Urteil juristisch überprüfen lassen. (Archivbild)
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Zweibrücken/Landstuhl. Nach dem Urteil im Fall des getöteten Zugbegleiters wird der Fall für Betroffene und Beobachter wohl noch nicht abgeschlossen sein: In Zweibrücken sind mehrere Revisionen eingegangen. Nach Angaben des Landgerichts Zweibrücken haben bislang zwei Vertreter der Nebenklage und die Verteidigung Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof prüft in einem solchen Verfahren, ob dem Urteil Rechtsfehler zugrunde liegen.
Am Donnerstag, 9. Juli, hatte das Landgericht einen 26 Jahre alten Angeklagten zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts schlug der Mann einen 36 Jahre alten Schaffner bei einer Ticketkontrolle Anfang Februar so heftig gegen den Kopf, dass dieser später in einer Klinik an einer Hirnblutung starb. Der Angeklagte hatte nach Gerichtsangaben keinen Fahrschein und sollte aussteigen.
Kritik an der rechtlichen Bewertung
Die Vertreter der Nebenklage, die für die Familie des Opfers sprechen, kritisieren vor allem, dass das Gericht keinen Tötungsvorsatz angenommen hat. Sie hatten eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags gefordert. Die Verteidigung sieht dagegen einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. Anwältin Barbara Schamma sagte, das Strafmaß sei zu hoch angesetzt. dpa/red
Autor:Erik Stegner aus Landstuhl |