Mordanklage nach tödlicher Zugattacke nahe Landstuhl
- Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. (Archivbild)
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Landstuhl. Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in einem Regionalexpress in der Westpfalz hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Ein 26 Jahre alter Mann soll den Bahnmitarbeiter bei einer Ticketkontrolle so schwer verletzt haben, dass dieser später im Krankenhaus starb. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken wirft dem Beschuldigten Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Die Tat ereignete sich am Sonntag, 2. Februar, in einer Regionalbahn von Landstuhl in Richtung Homburg. Kurz nach der Abfahrt gegen 17.40 Uhr kontrollierte der Zugbegleiter die Fahrkarten.
Mehrere Faustschläge gegen den Kopf
Nach Angaben der Ermittler erklärte der Mann, kein Ticket zu besitzen. Auch eine Aufforderung zur Identitätsfeststellung soll er verweigert haben. Der 36 Jahre alte Zugbegleiter Serkan Çalar forderte ihn daraufhin auf, den Zug zu verlassen. Dazu kam es laut Anklage nicht. Stattdessen soll der Beschuldigte mehrfach kräftig auf den Kopf des Bahnmitarbeiters eingeschlagen haben. Besonders die Schläfen seien getroffen worden. Laut Staatsanwaltschaft nahm der Mann den möglichen Tod des Opfers dabei zumindest billigend in Kauf. Der Zugbegleiter brach bewusstlos zusammen. Der Angreifer setzte sich anschließend wieder auf seinen Platz.
Opfer starb zwei Tage später
Der 36-Jährige wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Dort starb er am Dienstag, 4. Februar, an den Folgen der massiven Gewalteinwirkung gegen den Kopf. Als Todesursache wurde eine Hirnblutung festgestellt. Nach Einschätzung der Ermittler handelte der Beschuldigte „aus Verärgerung über eine alltägliche Ticketkontrolle“.
Der 26-jährige Grieche sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Bei einer richterlichen Vorführung räumte er laut Staatsanwaltschaft das objektive Geschehen ein. Einen Tötungsvorsatz bestritt er jedoch und verwies teilweise auf Erinnerungslücken. Nun muss das Landgericht Zweibrücken entscheiden, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Auch über die weitere Haft des Beschuldigten wird dort entschieden. dpa/est
Autor:Erik Stegner aus Landstuhl |