Landstuhl: Prozess um getöteten Zugbegleiter sorgt für emotionale Szenen

Die Familie des Opfers forderte vor Prozessbeginn «Gerechtigkeit». | Foto: Boris Roessler/dpa
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Zweibrücken/Landstuhl. Nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter im Regionalexpress bei Landstuhl beschäftigt der Fall nun das Landgericht Zweibrücken. Ein 26 Jahre alter Mann steht dort wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Das Opfer, der 36 Jahre alte Zugbegleiter Serkan Çalar, starb zwei Tage nach der Attacke im Krankenhaus an einer Hirnblutung.

Die Tat ereignete sich Anfang Februar in einem Regionalzug zwischen Landstuhl und Homburg. Der Zugbegleiter hatte den Mann während einer Fahrkartenkontrolle aufgefordert, ein Ticket zu zeigen. Laut Anklage konnte der Fahrgast keinen Fahrschein vorweisen und wollte sich auch nicht ausweisen. Als er aufgefordert wurde, den Zug zu verlassen, soll er den Bahnmitarbeiter mehrfach mit der Faust attackiert haben. Überwachungsvideos zeigen schnelle und harte Schläge gegen Kopf, Kinn und Brust des Zugbegleiters. Nach kurzer Zeit bricht der Mann bewusstlos zusammen. Zwei Tage später stirbt er im Krankenhaus in Homburg.

Emotionale Szenen im Gerichtssaal

Beim Prozessauftakt im Landgericht Zweibrücken wurden Teile des Videos aus dem Zug gezeigt. Im Zuschauerraum kam es zu emotionalen Reaktionen. Angehörige des Opfers weinten. Mehrere Menschen verließen den Saal. Ein Zuschauer rief Beschimpfungen in Richtung des Angeklagten und erhielt später ein Hausverbot. Der Zuschauerandrang war groß. Viele Angehörige des Opfers waren gekommen, darunter der Vater, Brüder und weitere Verwandte. Sie hielten Bilder von Serkan Çalar in den Händen. Auf Buttons stand der Satz „Serkan. Einer von uns.“ Auch Mitarbeitende der Deutschen Bahn verfolgten den Prozess.

Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Das Gericht ließ die Anklage jedoch zunächst nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu. Nach Einschätzung der Kammer gibt es bislang keine ausreichenden Hinweise auf einen Tötungsvorsatz. Sollte sich dies im Laufe des Prozesses ändern, könnte das Gericht die rechtliche Bewertung anpassen. Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Jahr 2025 rund 2690 Angriffe auf Beschäftigte der Deutschen Bahn von der Bundespolizei registriert. Das waren etwa elf Prozent mehr als im Jahr davor. Der Fall hatte bundesweit eine Debatte über die Sicherheit von Bahnmitarbeitern ausgelöst.

Angeklagter bittet Familie um Verzeihung

Der Angeklagte äußerte sich am ersten Prozesstag über eine Dolmetscherin auf Griechisch. Zwei Tage nach seiner Festnahme habe er erfahren, dass der Zugbegleiter gestorben sei. Er habe das zunächst nicht glauben können. In Untersuchungshaft habe er zeitweise nichts gegessen und Suizidgedanken gehabt. Über seine Verteidigerin ließ der 26-Jährige eine Erklärung verlesen. Darin bat er die Familie um Verzeihung und sprach von einem „Moment blinder Wut“. Er übernehme die volle Verantwortung für seine Tat. Seine Worte könnten das Geschehen jedoch nicht rückgängig machen. Die Familie des Opfers reagierte skeptisch. Ihr Anwalt erklärte, die Erklärung wirke nicht wie eine aufrichtige Entschuldigung.

Schwere Folgen für die Familie

Der Vater des getöteten Zugbegleiters schilderte im Gericht, dass er nach der Todesnachricht einen Herzinfarkt erlitten habe. Sein Sohn habe als alleinerziehender Vater zwei Jungen im Alter von zehn und zwölf Jahren großgezogen. „Was sollen sie sagen. Sie haben ihren Vater verloren“, sagte er. Nach Angaben der Bundespolizei war der Angeklagte bereits am selben Tag in einem anderen Zug aufgefallen. Im TGV von Paris nach Frankfurt sei er wegen verbal aggressiven Verhaltens in Kaiserslautern aus dem Zug verwiesen worden. Für den Prozess sind insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte nach derzeitiger Planung am Mittwoch, 9. Juli, fallen. dpa/red

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Landgericht hat die Anklage zunächst nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge zugelassen. Nach Ansicht der Kammer gibt es bislang keine ausreichenden Hinweise darauf, dass der Angeklagte mit Tötungsvorsatz gehandelt hat. Sollte sich dies im Prozess ändern, kann die rechtliche Bewertung angepasst werden.
Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vor. In besonders schweren Fällen kann auch eine deutlich höhere Strafe verhängt werden.
Nach den bisherigen Erkenntnissen erlitt der 36-Jährige durch die Schläge eine schwere Hirnblutung. Trotz medizinischer Behandlung starb er zwei Tage später im Krankenhaus.
Über seine Verteidigerin ließ der 26-Jährige erklären, er übernehme die Verantwortung für seine Tat und bitte die Familie des Opfers um Verzeihung. Er sprach von einem „Moment blinder Wut“.
Nach derzeitiger Planung sind acht Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 9. Juli fallen.

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Autor:

Erik Stegner aus Landstuhl

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