Obst- und Weinbau
Frostschäden April 2024 - Anträge auf EU-Krisenbeihilfe können gestellt werden

Frostschäden im Weinbau, können eine ganze Ernte gefährden | Foto: Piotr/stock.adobe.com
  • Frostschäden im Weinbau, können eine ganze Ernte gefährden
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Landkreis SÜW. Das Antragsverfahren für die EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau ist gestartet. Die Kreisverwaltung weist auf eine entsprechende Mitteilung der rheinland-pfälzischen Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt hin. Deutschland erhalte demnach aus der EU-Agrarreserve insgesamt 46,5 Millionen Euro, um Obst- und Weinbaubetriebe zu unterstützen, die durch das Frostereignis im April 2024 Ertragsverluste hinnehmen mussten. Diese Beihilfen sollen Betrieben zugutekommen, deren Überlebens- und Tragfähigkeit durch die Frostschäden gefährdet sei.

Antragsberechtigt für die EU-Krisenbeihilfe seien nach EU-Vorgaben Betriebe des Obst- und Weinbaus, deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertragsrückgang mindestens 30 Prozent gegenüber den Vorjahren beträgt, so die Ministerin. Die Beihilfe könne gewährt werden, wenn sich der durch das Frostereignis verursachte Schaden auf mindestens 7500 Euro belaufe.

Für alle Obst- und Weinbaubetriebe mit Sitz in Rheinland-Pfalz übernehme das Dienstleistungszentrum Mosel die Abwicklung des Antragsverfahrens, heißt es aus dem Ministerium. Mitarbeitende der Dienstleistungszentren Rheinhessen-Nahe-Hunsrück und Rheinpfalz unterstützten die Kollegen bei der Bearbeitung der Anträge, um angesichts der von der EU vorgegebenen kurzen Fristen die Auszahlung gewährleisten zu können.

Letzter Stichtag

Anträge  können bis zum 8. Januar 2025 gestellt werden. Weitere Informationen und sämtliche Unterlagen sind auf der Webseite des DLR Mosel veröffentlicht unter www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Krisenhilfe-Frost. red

Autor:
Silvia Krebs aus Landau
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