Landkreise warnen vor weiterem Krankenhaussterben in Rheinland-Pfalz
- Landkreise in Rheinland-Pfalz warnen vor weiteren Klinikschließungen: Wenn ein Krankenhausstandort wackelt, fragen sich viele Menschen, wie sicher die Versorgung vor Ort bleibt.
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Kreis SÜW/Rheinland-Pfalz. Die Landrätinnen und Landräte in Rheinland-Pfalz fordern von Bundes- und Landesregierung Änderungen an geplanten Gesetzen. Ihr Ziel: Eine zukunftssichere Patientenversorgung und kein weiteres Krankenhaussterben im Land. Aus Sicht der Landkreise trifft es vor allem Kliniken im ländlichen Raum.
Konkret kritisieren die Landkreise das zur Verabschiedung anstehende GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Das Vorhaben sehen sie als existenzbedrohend für Krankenhausstandorte. Julia Gieseking, stellvertretende Vorsitzende des Landkreistags, sagt: „Der Bund provoziert mit diesem Gesetz Insolvenzen, statt sie nur in Kauf zu nehmen: Wenn es vielerorts unmöglich wird, ein Krankenhaus wirtschaftlich zu führen, ziehen sich Träger zwangsläufig aus der Fläche zurück“.
Landkreise sehen auch Rettungsdienst unter Druck
Die Landkreise warnen, dass sich bei weiteren Klinikschließungen auch die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung erheblich verschlechtern könnte. Sie sehen außerdem die Gefahr, dass Landkreise am Ende finanziell einspringen müssen, weil sie den grundsätzlichen Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung tragen. Gieseking sagt dazu: „Das Ergebnis wäre, dass die Landkreise in Verantwortung gehen müssen, da sie den grundsätzlichen Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung tragen.“ Und weiter: „Die Landkreise können nicht weiter der Prellbock solcher Entscheidungen sein.“
Als zusätzliche Belastung nennen die Landkreise die finanziellen Folgen des Gesetzes. Für Rheinland-Pfalz bedeute das GKV-Beitragssicherungsgesetz eine Belastung von rund 500 Mio. Euro pro Jahr. Geld, das nach Darstellung der Landkreise direkt bei den Krankenhäusern fehlt.
Verschärfen könne sich die Lage nach Einschätzung der Landkreise durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Es solle die Krankenhauslandschaft in den kommenden drei Jahren grundlegend umwälzen und Leistungskataloge nach starren Kriterien zuweisen. Die Landkreise kritisieren dabei fehlende Rücksicht auf regionale Versorgungsrealitäten.
Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, stellvertretender Vorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, sagt: „Schon heute rechnen über 60 Prozent der Krankenhäuser mit einem Verlust - und diese Zahl wird weiter steigen.“ Ihlenfeld nennt auch ein Beispiel für mögliche Folgen in den Kreishaushalten: „Der Sicherstellungsauftrag im Landeskrankenhausgesetz macht die Landkreise zur letzten Auffanglinie für die stationäre Versorgung. Ein dauerhafter Einnahmeverlust von 3 Mio. Euro jährlich im Kreiskrankenhaus Grünstadt würde den Kreishaushalt dauerhaft und direkt belasten.“
Die Landrätinnen und Landräte lehnen den bisherigen Gesetzentwurf ab. Sie fordern unter anderem eine planbare und langfristige Ausfinanzierung der Krankenhausstandorte, eine Stärkung der Trägervielfalt und keine weiteren Bundesgesetze zulasten der Kommunen.
Vom Land Rheinland-Pfalz erwarten die Landkreise, dass es sich im Bundesrat am 10. Juli, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzt. Das soll gelten, falls bis dahin keine wesentlichen Gesetzesänderungen vorliegen, die Krankenhäuser spürbar entlasten. Wie die Landkreise mitteilen, soll auch der Bundestag am Freitag, 10. Juli, über das Gesetz entscheiden.
Autor:Katharina Wirth aus Herxheim |