Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten weiterhin
Keine Lockerung

Foto: stp

Region. Die Kreisordnungsbehörde weist darauf hin, dass die bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen nach der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) weiterhin gelten. In den letzten Tagen sind bei den Ordnungsbehörden vermehrt Beschwerden eingegangen, die die Nichteinhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen in Gastronomiebetrieben zum Gegenstand hatten.
Die einzuhaltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Gastronomiebetrieben betreffen insbesondere das Tragen von Masken im Innenbereich (ausgenommen am Platz), die Maskenpflicht für das bedienende Personal, die Kontakterfassung durch Angabe von Name, Anschrift und Telefonnummer und die Händedesinfektion. Der Gastwirt hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorschriften eingehalten werden.
Aus diesem Grund appelliert Landrat Dietmar Seefeldt an die Gewerbetreibenden und an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch weiterhin an die Vorschriften des Landes zu halten. „Wir haben in den letzten Monaten viel erreicht. Dass die Fallzahlen bei uns relativ niedrig sind, liegt auch an der konsequenten Umsetzung und dem Verständnis jedes Einzelnen. Umso wichtiger ist es jetzt, nicht nachlässig zu werden: Wir müssen weiterhin aufmerksam sein, wenn wir die bisher erzielten Erfolge nicht gefährden wollen und dazu gehört insbesondere, sich an die bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen zu halten“, so der Landrat.
Die aktuell geltenden Vorschriften und Hygienekonzepte können unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ eingesehen werden. kv

Autor:

Thomas Klein

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