33 Ehrenamtliche erhalten Zertifikate
Gesetzliche Betreuer in Landau/ Kreis SÜW

Ehrenamtliche Betreuer kümmern sich um die Belange von Mitmenschen, die alters- oder krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können | Foto: Africa Studio/stock.adobe.com
  • Ehrenamtliche Betreuer kümmern sich um die Belange von Mitmenschen, die alters- oder krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können
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Kreis SÜW/Landau. Was passiert, wenn jemand alters- oder krankheitsbedingt alltägliche organisatorische Dinge nicht mehr eigenständig regeln kann? Wer trifft dann welche Entscheidungen? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen konnten ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte und Interessierte bei einem Grund- und Aufbaukurs der gemeinsamen Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße mit Unterstützung der örtlichen Betreuungsvereine sowie der Volkshochschule Südliche Weinstraße erfahren. Die fünfteilige Veranstaltungsreihe endete mit der Übergabe der Zertifikate an 33 Ehrenamtliche.

Aufgaben der ehrenamtlichen Betreuer

„Die Aufgabe der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer verlangt sehr viel Einfühlungsvermögen, Verständnis, Menschenliebe und natürlich sehr fundiertes Fachwissen“, so Landaus Bürgermeister und Sozialdezernent Dr. Maximilian Ingenthron. „Wer vom Betreuungsgericht als gesetzliche Betreuerin oder gesetzlicher Betreuer bestellt wird, übernimmt die rechtliche Vertretung und damit auch die Verantwortung für einen Menschen, der seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann.“
„Die gesetzliche Betreuung ist eine verantwortungsvolle und gesellschaftlich wichtige Aufgabe“, betont auch Landrat Dietmar Seefeldt. „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kurse sind wichtige Scharniere einer auf Solidarität bauenden Gesellschaft. Hoffentlich ermuntert ihr Beispiel andere, sich ebenfalls in den Dienst an der oder dem Nächsten – und damit an der Allgemeinheit – zu stellen.“

Zum Hintergrund

Nicht alle Menschen erteilen rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und entscheiden so, wer sich als Bevollmächtigter um ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn sie nicht mehr dazu in der Lage sein sollten. Dann bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen Betreuer. Was an Aufgaben auf diese rechtlichen Vertreter zukommt, was sie beachten müssen und an wen sie sich bei Unklarheiten und Problemen wenden können – darüber informieren die Betreuungsvereine der AWO, der Lebenshilfe und des SKFM in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde regelmäßig in einem fünfteiligen Kurs. red

Autor:

Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau

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