Gegen Naturschutzrecht und Artenschutz verstoßen:
Biotopflächen zerstört

Totaler Kahlschlag: Südlich von Nußdorf wurden vor Kurzem mehrere wertvolle Biotopflächen zerstört.  | Foto: stp
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Landau.  Bereits zum wiederholten Mal in diesem Jahr wurden in den vergangenen Wochen mutwillig Biotopflächen südlich des Landauer Stadtdorfs Nußdorf zerstört. Obwohl die in einem Fall alarmierte Untere Naturschutzbehörde der Stadt dem Verursacher den Eingriff in die ökologisch wertvolle Fläche untersagte, führte dieser die Arbeiten zu Ende und zerstörte das Biotop somit vollständig. Da die Störung eines Lebensraums streng geschützter Arten strafbar ist, muss die Stadt Anzeige erstatten. Unabhängig davon müssen die Lebensraumfunktionen so schnell wie möglich wiederhergestellt werden.

Im konkreten Fall wurden rigoros mehrere unter Schutz stehende naturnahe Gehölzflächen gerodet. Mehr als 30 Vogelarten, darunter streng geschützte und Rote-Liste Arten, seien auf den betroffenen Flächen und in unmittelbarer Nachbarschaft ansässig gewesen. „Aus unserer Sicht ist es eindeutig, dass es hier nur darum ging, sich finanzielle Vorteile bei der  Grundstücksbewertung im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens zu verschaffen. Dieses Ziel hat der Verursacher zwar nicht erreicht, aber der angerichtete Schaden wird uns für mindestens zehn Jahre begleiten“, zeigte sich Landaus Umweltdezernent Lukas Hartmann empört.  
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es viele Baum- und Mulcharbeiten gibt, die genehmigt werden. In allen vergleichbaren Fällen, die im Vorhinein abgesprochen werden, lässt sich in der Regel schnell und unkompliziert ein rechtskonformer und tragbarer Kompromiss finden. Beispielsweise wurde vor kurzem in Landaus Westen ein Gelände bearbeitet, in dem sich Wildschweine in direkter Nachbarschaft zu Wohnhäusern und stark befahrenen Straßen angesiedelt hatten. Die Rigorosität der Vorgehensweise in Nußdorf und das Flurbereinigungsverfahren, das solche Arbeiten untersagt, sind jedoch besondere Umstände. Gerade in der Gemarkung Nußdorf bittet die Stadtverwaltung deshalb in der kommenden Zeit um Hinweise auf ähnliche Taten.
Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September ist es grundsätzlich verboten Bäume, Hecken und Gehölze zurückzuschneiden oder zu entfernen. Lediglich schonende Formschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen und Pflegeschnitte von Obstgehölzen sind jetzt noch erlaubt.

Autor:

Thomas Klein

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