Außengastronomie, Plakate, Events: Landau will Sondernutzung vereinfachen
- Die Sondernutzungssatzung regelt unter anderem die Genehmigung von Außengastronomie im öffentlichen Raum
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Landau. Wer in Landau öffentlichen Raum nutzen will, zum Beispiel für Außengastronomie, Werbeaufsteller oder eine Veranstaltung, soll künftig schneller durch die Formalitäten kommen. Die Stadt Landau plant eine deutlich vereinfachte Sondernutzungssatzung.
Bürgermeister Lukas Hartmann treibt den Bürokratieabbau voran und hat den Anstoß für die Neufassung gegeben. Der Entwurf reduziert den Umfang der Satzung von bisher 17 auf künftig sieben Seiten inklusive Anhang.
Was sich bei Regeln und Gebühren ändern soll
Die Sondernutzungssatzung regelt, wann und unter welchen Voraussetzungen öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden dürfen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, streicht der Entwurf vor allem Inhalte, die nur den Gesetzestext des Landesstraßengesetzes wiederholen.
Detailregelungen etwa zur Plakatierung oder Außenbewirtung stehen künftig nicht mehr direkt in der Satzung. Stattdessen erhalten Antragstellende gezielte Informationen über Merkblätter oder im Zuge ihrer individuellen Genehmigung, wenn das notwendig sein sollte.
Auch das Gebührenverzeichnis überarbeitet die Stadt. Die Gebühren passen sich an die aktuelle Preisentwicklung an und die Verwaltung strukturiert sie neu. Eine deutliche Anpassung betrifft Baustellen, wenn öffentlicher Raum in Anspruch genommen wird. Eine gestaffelte Gebührenstruktur soll Anreize setzen, den öffentlichen Raum möglichst kurz zu nutzen.
Über die Neufassung berät zuerst der Hauptausschuss am Dienstag, 12. Mai. Danach entscheidet der Stadtrat am Dienstag, 26. Mai endgültig.
Autor:Katharina Wirth aus Herxheim |