Aufwandsentschädigung im Ehrenamt
Änderungen Hauptsatzung für Landkreis

Mehr Helferinnen und Helfer, die für einen Einsatz im Namen des Landkreises herangezogen worden sind, bekommen eine Aufwandsentschädigung | Foto: moritz320/Pixabay
  • Mehr Helferinnen und Helfer, die für einen Einsatz im Namen des Landkreises herangezogen worden sind, bekommen eine Aufwandsentschädigung
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Kreis SÜW. Künftig erhält der ehrenamtliche Leiter oder die ehrenamtliche Leiterin der Kreisausbildung im Brand- und Katastrophenschutz eine monatliche Aufwandsentschädigung. Und zwar in Höhe des Mindest-Grundbetrags der Wehrleitung einer Verbandsgemeinde. Diese und weitere Änderungen der Hauptsatzung für den Landkreis Südliche Weinstraße hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung in Maikammer beschlossen. „Ehrenamtliche tragen in verschiedenen Bereichen entscheidend dazu bei, dass die Südliche Weinstraße stark aufgestellt ist. Wo die Ehrenamtlichen Funktionen der Selbstverwaltung des Landkreises übernehmen, können und wollen wir dieses Engagement mit einer Aufwandsentschädigung wertschätzen“, so Landrat Dietmar Seefeldt.

Erhöhtes „Einsatz-Aufkommen“

Die beschlossenen Änderungen zur Hauptsatzung regeln nun auch expliziter als zuvor den Prozess zur Auszahlung eines Einsatzgeldes für Angehörige der Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die für einen Einsatz im Rahmen des Katastrophenschutzes herangezogen werden. Unter anderem vor dem Hintergrund des erhöhten „Einsatz-Aufkommens“ im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie war im Frühjahr 2020 die grundsätzliche Auszahlung eines Einsatzgeldes (3,25 Euro je angefangene halbe Stunde) für Angehörige der kreiseigenen sowie mit der Stand Landau gemeinsam vorgehaltenen Katastrophenschutzeinheiten eingeführt worden. Zur Auszahlung dieses Einsatzgeldes wurden nun einige weitere Details in der Satzung festgeschrieben. Neu ist nach der Satzungsänderung außerdem, dass auch sonstige Helferinnen und Helfer, die für einen Einsatz im Namen des Landkreises herangezogen worden sind, diese Aufwandsentschädigung bekommen. Ausdrückliche Berücksichtigung findet in der geänderten Fassung der Hauptsatzung nun auch die monatliche Aufwandsentschädigung für den Gruppenführer der Landeseinheit Rettungshunde und Ortungstechnik 7 (RHOT VII).

Informationen

Die neue Fassung der Hauptsatzung wird auf der Homepage des Landkreises in der Sammlung des Kreisrechts veröffentlicht werden (siehe hier).ps

Autor:

Sabine Meyerhöffer aus Landau

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