25 Menschen aus dem Kreis SÜW erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit
- Bei einer feierlichen Einbürgerung im Kreishaus bekommen Menschen offiziell die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Foto: KV Süd
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Landau. Ein neuer Pass, ein neuer Status und ganz konkrete Rechte und Pflichten. Im Kreishaus hat Landrat Dietmar Seefeldt 25 Menschen ihre Einbürgerungsurkunden übergeben.
18 Erwachsene und sieben Minderjährige haben damit die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Sechs der Eingebürgerten sind bereits in Deutschland geboren. Wie die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mitteilt, gratulierte Seefeldt den neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern bei der Feierstunde.
Die meisten Eingebürgerten kommen aus Herxheim und Bad Bergzabern
Zehn der 25 Eingebürgerten leben in der Verbandsgemeinde Herxheim, acht in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Drei kommen aus der Verbandsgemeinde Offenbach. Jeweils zwei leben in den Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer.
Alle Eingebürgerten behalten neben der deutschen auch ihre bisherige Staatsangehörigkeit beziehungsweise ihre bisherigen Staatsangehörigkeiten. Diese stammen aus Afghanistan, Albanien, Eritrea, Italien, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Sri Lanka, Südafrika, Syrien, Thailand, Tunesien, der Türkei, der Ukraine und Vietnam.
Seefeldt ermutigte die Eingebürgerten, sich im Landkreis aktiv einzubringen. Ehrenamtliches Engagement biete die Möglichkeit, Menschen kennenzulernen, Kontakte zu knüpfen und sich am Wohnort zu Hause zu fühlen.
Musikalisch begleiteten Gerhard Betz und Sergej Igonin die Feier am Klavier und an der Geige. Auch die deutsche Nationalhymne war zu hören.
Die Kreisverwaltung erinnert außerdem an die bundesweit einheitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Grundvoraussetzung ist ein auf Dauer angelegter Aufenthalt in Deutschland. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss unter anderem mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Seit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gilt die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Das heißt, eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist nicht mehr nötig.
Autor:Annina Ksionsek aus Landau |