ADFC Info
Faltrad im Schienenersatzverkehr
- Fahrradmitnahme in den Zügen des ÖPNV
- Foto: Klimabündnis
- hochgeladen von Michael Schindler
Bis Ende September 2026 fallen in den Regionen Südliche Weinstraße und Südwestpfalz Züge aus. Grund dafür sind dringend erforderliche Bauarbeiten an Gleisen, Kabelschächten und Brücken. Die Verkehrsverbindungen werden ersatzweise mit Bussen abgedeckt, dem sogenannten Schienenersatzverkehr, kurz SEV. Die Mitnahme von großem Handgepäck und sogenannten Traglasten kann dabei Schwierigkeiten bereiten.
Die Mitnahme von "normalen" Fahrrädern, Tourenrad, Pedlec usw., in den Bussen des SEV ist grundsätzlich nicht möglich. Deshalb greifen Vielfahrer jetzt häufig zum Faltrad für die "Last mile" auf ihren Alltagsstrecken. An den ADFC wenden sich mitlerweile gehäuft Rad- und Zugfahrende mit der Frage, inwieweit sie sich im SEV auf ein Mitnahmerecht für Falträder berufen können.
Dieter Blachowski, beim ZÖPNV RLP Süd zuständig für diese Fragen, sagt:
1. Auch im Schienenersatzverkehr mit Bussen gelten die "Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG", das heißt ein zusammengeklapptes Faltrad kann vom Reisenden als Handgepäck oder Traglast mitgenommen werden.
2. Die Busfahrerin oder der Busfahrer trägt die Verantwortung für die Sicherheit im Bus und kann die Mitnahme von Handgepäck oder Traglast begründet verweigern, zum Beispiel wenn von scharfkantigen Gegenständen eine Verletzungsgefahr ausgeht. Geklappte Falträder werden auch in dieser Hinsicht gleichberechtigt mit anderen Handgepäcken oder Traglasten behandelt.
3. Das Personal der Verkehrsbetriebe ist über die Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG informiert. Sollten diesbezüglich dennoch Fahrgastbeschwerden auftreten, können diese an den ZÖPNV RLP Süd (Mail: service@zoepnv-sued.de) gerichtet werden.
Diese Aussagen bestätigt die Bahn auf ihrer Homepage: „Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder - letztere auch unverpackt - können mitgenommen werden, sofern diese unter oder über dem Sitz (Anm.: oder auf Gepäckstellflächen) sicher verstaut werden können und andere Reisende nicht behindern oder verletzen oder den Wagen beschädigen.“
Der ADFC informiert dazu wie folgt: "Falträder können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder als Handgepäck mitgenommen werden. Für zusammengeklappte Zweiräder gelten die Bestimmungen über die sichere Unterbringung von Traglasten und Handgepäck. Eine Verpackung wird nicht verlangt.
Quellen:
Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG, Neuausgabe vom 14. Dezember 2025, Aktualisierter Stand vom 31. Juli 2026, abgerufen 08.08.2026
https://assets.static-bahn.de/dam/jcr:1cefd86d-45fd-45af-bc0c-231888029801/Bef%C3%B6rderungsbedingungen%20der%20DB%20AG%20-%20Stand%2031.07.2026.e51b4eecbe6ead9c5a742dd6624c1963.pdf
Spezifischen Aussagen zu Handgepäck, Traglasten und "Falträdern" unter den Punkten 7.1.1., 7.2 und 8.2.
Deutsche Bahn AG, Mit dem Rad in Zug und Bus unterwegs, abgerufen 08.08.2026
https://nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/oekologische-transformation/massnahmen/fahrradmitnahme
ADFC, Neue Bedingungen zur Fahrradmitnahme in der Bahn, abgerufen 08.08.2026
https://sachsen.adfc.de/neuigkeit/adfc-erfolg-faltrad-mitnahme-im-oepnv-jetzt-auch-unverpackt
ZÖPNV RLP Süd
Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd
https://www.zoepnv-sued.de/
Karte der gesperrten Strecken in SÜW und SWP 2026
https://kurzlinks.de/Bahn_gesperrt
Autor:Michael Schindler aus Annweiler |
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