Mit überhöhter Geschwindigkeit in den Tod – Urteil steht
- Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 4. Strafkammer ist dem Landgericht Landau zufolge zurückgenommen worden - Symbolbild
- Foto: Uwe Anspach/dpa
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Landau. Das Urteil im sogenannten Raser-Prozess um den Tod zweier junger Männer ist rechtskräftig. Der verurteilte Fahrer zog seine Revision zurück, wie ein Justizsprecher mitteilte.
Tödlicher Unfall bei Aquaplaning
Der Fall geht auf einen schweren Unfall im Juli 2019 zurück. Auf der Strecke zwischen Lampertheim (Hessen) und Mannheim-Sandhofen (Baden-Württemberg) verlor der Fahrer aus Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) die Kontrolle über sein Auto. Das Gericht stellte fest, dass er mit weit überhöhter Geschwindigkeit und rücksichtslosem Überholen bei Aquaplaning den Unfall verursachte. Dabei starben zwei Mitfahrer, zwei weitere erlitten schwere Verletzungen.
Drei Jahre Jugendstrafe
Ende November verurteilte das Landgericht Landau den damals 19-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und verbotenen Straßenrennens. Da er zur Tatzeit noch Jugendlicher war, kam Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Strafe beträgt drei Jahre. dpa
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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