Abfallentsorgung wird neu geregelt: Landkreise übertragen weitere Aufgaben auf die ZAK
- Die Landkreise Kaiserslautern und Donnersbergkreis übertragen weitere Aufgaben auf die ZAK
- Foto: ZAK/Brenner/gratis
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Donnersbergkreis. Der Landkreis Kaiserslautern will ab 1. Januar 2028 seine Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger vollständig auf die ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern übertragen. Der Kreistag stimmte der Erweiterung der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) am 31. August zu. Im Donnersbergkreis soll der Kreistag am 30. September entscheiden; der Kreisausschuss empfiehlt bereits die Zustimmung.
Beide Landkreise sind neben der Stadt Kaiserslautern Träger der ZAK. Künftig sollen auch bislang nicht übertragene Aufgaben gebündelt werden. Dazu zählen unter anderem Einsammlung und Transport der Abfälle, die Beseitigung illegaler Ablagerungen, der Betrieb von Wertstoffhöfen, Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Gebührenkalkulation und -erhebung.
Nicht übertragen werden die staatlichen Aufgaben der Unteren Abfallbehörden. Im Donnersbergkreis verbleiben zudem Aufgaben rund um Betrieb, Stilllegung und Nachsorge der Deponien beim Landkreis. Auch über die jeweiligen Abfallgebührensatzungen entscheiden weiterhin die Kreistage.
Landrat Ralf Leßmeister, zugleich Vorsitzender des ZAK-Verwaltungsrates, sieht in der Neuorganisation einen „weiteren Meilenstein in der interkommunalen Zusammenarbeit“. Die Bündelung solle Wirtschaftlichkeit und Effizienz verbessern und gleichzeitig eine hochwertige und bürgernahe Abfallentsorgung sichern. Durch Synergien und Skaleneffekte würden zudem die Kreisverwaltungen von komplexen Verwaltungsaufgaben entlastet.
Mit den Aufgaben sollen sämtliche erforderlichen personellen, sachlichen und wirtschaftlichen Ressourcen auf die ZAK übergehen. Dazu gehört insbesondere das bislang zuständige Personal mit den bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen. Die ZAK will dafür am Standort Kapiteltal zusätzliche räumliche Kapazitäten schaffen. Den Beschäftigten sollen durch die Neuorganisation keine Nachteile entstehen. Auch Vermögensgegenstände, Betriebsmittel und bestehende Verträge werden übernommen beziehungsweise angepasst.
Die ZAK ist eine gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Kaiserslautern sowie der Landkreise Kaiserslautern und Donnersbergkreis. Letzterer ist seit 1. Januar 2026 gleichberechtigter Anstaltsträger. Im Zuge seines Beitritts wurde geprüft, wie beide Landkreise bei Sammlung, Transport und Verwaltung der Abfälle enger zusammenarbeiten können. Neben wirtschaftlichen Vorteilen spielen dabei Personalgewinnung, Digitalisierung, moderne Softwaresysteme und Bürgerfreundlichkeit eine wichtige Rolle.
Ein Gutachten bewertet die Aufgabenübertragung auf die ZAK als „leistungsfähigsten und wirtschaftlich tragfähigsten Weg“. Nach einer zunächst annähernd neutralen Wirkung werden mittelfristig Entlastungen für die Gebührenhaushalte erwartet.
Für die Stadt Kaiserslautern ändert sich nichts. Sie erledigt die entsprechenden Aufgaben weiterhin über den Eigenbetrieb Stadtbildpflege. Nachteile durch die unterschiedliche Aufgabenverteilung sollen der Stadt nicht entstehen.
Für die Bürger soll langfristig vor allem ein zentraler Ansprechpartner entstehen. Geplant ist ein Bürgerportal, das Kundenberatung, Betreuung und Beschwerdemanagement bündelt. ZAK-Vorstand Jan Deubig spricht von dem Ziel, mittelfristig „alle Leistungen aus einem Guss“ anzubieten. Für mögliche Komplikationen während der Übergangsphase bittet er um Verständnis: „Natürlich werden wir alle versuchen, dass davon die Bevölkerung so wenig wie möglich merken wird.“ red
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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