Schausteller und Festwirte bekommen weiter Plätze in der Stadt
Gemeinderat: Ausnahme-Verlängerung

Noch sind die Buden in der Stadt geschlossen. Das aber könnte sich bald ändern – für Angebote.   | Foto: Archiv www.jowapress.de
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Förderung. Mit einer „Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt Karlsruhe“ reagierte der Gemeinderat einstimmig mit einem Notprogramm für Schausteller sowie Festwirte nach Absage des Christkindlesmarkts – immerhin haben die Schausteller und Festwirte in den vergangenen zwölf Monaten nicht wirklich Standzeiten gehabt, konnten nur punktuell ihr Geschäft über einen kurzen Zeitraum betreiben. Sie dürfen nun länger in der Stadt ihre Buden betreiben: Eine Verlängerung bis zum 31. Juli 2021 empfiehlt die Verwaltung nun dem Gemeinderat: „Angesichts der Beibehaltung einer konsequenten Strategie zur Eindämmung der Infektionszahlen ist davon auszugehen, dass auch weiterhin keine Veranstaltungen durchgeführt werden können, auf denen Schausteller und Festwirte wie gewohnt Verkaufsstände betreiben können.

Wo ist die Erlaubnis für Durlach?
Allerdings werden nur Plätze in der Innenstadt gelistet: Durlach mit dem Platz an der Karlsburg scheint durch das Raster des Karlsruher Rathauses gefallen zu sein, denn plötzlich ist wieder nur von „Innenstadt“ die Rede. Dabei geht’s um Standorte am Friedrichsplatz auf der Fläche entlang der Handwerkskammer (drei Stände), Friedrichsplatz auf der befestigten Fläche entlang der Lammstraße (drei Stände), Marktplatz, nördlicher Bereich (drei Stände), Marktplatz, südlicher Bereich (drei Stände), Unterer Kronenplatz (drei Stände), Stephanplatz (drei Stände), Kirchplatz St. Stephan (drei Stände), Fußgängerzone Kaiserstraße zwischen Lammstraße und Marktplatz (drei Stände) und Kaiserstraße 72-74 vor den Arkadensäulen der Touristinfo.

Aufgrund der fehlenden Infrastruktur und prognostizierten Unwirtschaftlichkeit finden die Örtlichkeiten Oberer Kronenplatz und Lidellplatz mit jeweils drei möglichen Ständen bei der nochmaligen Verlängerung keine weitere Berücksichtigung.
Infos: Wer wo mit welchem Angebot zu finden sein wird, erörtern Schausteller-Vertreter, Festwirte und die zuständigen Ämter, denn es gehe um eine „verträgliche Bespielung“ der Plätze.

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Autor:

Jo Wagner

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