Änderung "Spielverordnung" 10. November 2019
Weniger Geldspielgeräte in Karlsruher Gaststätten erlaubt

Karlsruhe. Nur noch maximal zwei Geldspielgeräte sind ab Sonntag, 10. November 2019, in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen zulässig. Bislang waren bis zu drei Geräte erlaubt. Die neue Regelung ist auf eine Änderung der Spieleverordnung zurückzuführen, die auch keinen Bestandsschutz gewährt.

"Angesichts dieser gesetzlichen Regelung weisen wir alle Automatenaufsteller in Karlsruhe darauf hin, dass das dritte Gerät spätestens mit Ablauf des 9. November aus den Betrieben entfernt sein muss", appelliert Dr. Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramtes der Stadt Karlsruhe, an die Aufsteller. "Die Änderung einer vorhandenen Erlaubnis, der so genannten Geeignetheitsbestätigung, ist nicht erforderlich. Die maximale Anzahl der zulässigen Aufstellung von Geldspielgeräten wird automatisch durch die Änderung der Spielverordnung geregelt".

Die Ordnungsämter sind angehalten, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu kontrollieren. In Karlsruhe werden die Kontrollen vom Kommunalen Ordnungsdienst und der Gaststättenbehörde durchgeführt. (pia)

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Autor:

Jo Wagner

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