Taubenfütterungsverbot in Karlsruhe: Missachtung kostet bis 5.000 Euro

Tauben sitzen auf Brunnen am Marktplatz | Foto: Stadt Karlsruhe, Tanja Meißner
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Karlsruhe. Die Ansage der Stadtverwaltung ist deutlich: "Wer beim Füttern erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen!" Denn in der Stadt Karlsruhe besteht bereits seit 1994 ein Fütterungsverbot für Stadttauben und seit Kurzem auch ein generelles Fütterungsverbot für Wildtiere.

Auf das insbesondere in der Innenstadt häufiger auftretende Problem des illegalen Taubenfütterns wird nun auch mittels mobiler Informationstafeln aufmerksam gemacht. Das Verbot soll helfen, die Taubenpopulation auf einem stabilen Niveau zu halten und den Tieren kein Futter im öffentlichen Raum, sondern nur in den betreuten Taubentürmen und Taubenschlägen im Stadtgebiet anzubieten.

Dort werden die Eier der Tiere in den Gelegen ausgetauscht und eine zu starke Vermehrung kann verhindert werden. „Das Fütterungsverbot wird regelmäßig, oft aus falsch verstandener Tierliebe und Unkenntnis der Bedürfnisse von Tauben missachtet“, so Ordnungsdezernent Dr. Albert Käuflein. Wer beim Füttern erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Um mehr Aufmerksamkeit auf das Fütterungsverbot zu lenken, sind momentan zwei Aufsteller mit Plakaten auf dem Kronenplatz zu finden. Sie weisen auf das Verbot hin und geben gleichzeitig Auskunft darüber, warum man der Stabilität einer gesunden Taubenpopulation mit der Fütterung keinen Gefallen tut. „Ich hoffe sehr, dass wir mit dieser zusätzlichen Informationsquelle dem illegalen Füttern von Tauben mit allen negativen Begleiterscheinungen für Tier und Mensch etwas wirksam entgegensetzen“, so Käuflein abschließend. Die Aufsteller werden ihren Platz zukünftig regelmäßig wechseln und dann auch an anderen Stellen in der Stadt zu finden sein.

Infos: https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/verwaltung-stadtpolitik/aemter-dienststellen/detailseite/32-ordnungs-und-buergeramt?no_cache=1

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Autor:

Jo Wagner

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