Einkommensrunde bei Bund und Kommunen
Silberbach: „Wir brauchen einen langfristigen Inflationsausgleich“

In der anstehenden Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen setzt der dbb Chef auf dauerhafte Gehaltssteigerungen statt Einmalzahlungen.
„Mit den Arbeitgebern haben wir auch die Frage zu klären, wie wir mit den im Raum stehenden Sonderzahlungen von bis zu 3000 Euro umgehen“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 9. Oktober 2022 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Bundesregierung hatte den Sozialpartnern in Aussicht gestellt, dass der Staat auf Steuern und Abgaben verzichtet, wenn sie sich auf solche Sonderzahlungen einigen. „«Einmalzahlungen sehen wir kritisch, weil wir einen langfristigen Inflationsausgleich brauchen, der in den Einkommenstabellen greift.“ Als ergänzendes Instrument wolle er die Möglichkeit von solchen Sonderzahlungen aber auch nicht gänzlich ausschließen.
Am kommenden Dienstag werden die beteiligten Gewerkschaften ihre Forderungen für die Verhandlungen beschließen und bekanntgeben. „Die Beschäftigten sollen die Sicherheit bekommen, dass sie keinen Reallohnverlust hinnehmen müssen“, erklärte der dbb Chef. „Deshalb wird es eine hohe Einkommensforderung geben.“ Die Stimmung bei vielen Mitgliedern der dbb Fachgewerkschaften sei aktuell gerade angesichts der steigenden Energiepreise aufgeheizt und sorgenvoll, machte Silberbach deutlich. „Wenn wir uns im Frühjahr nicht auf eine vernünftige Lösung verständigen, wäre das echter sozialer Sprengstoff.“
Hinsichtlich der Rettungsaktionen des Staats für Unternehmen in der gegenwärtigen Gas- und zuvor in der Corona-Krise unterstrich der dbb Bundesvorsitzende, es erzeuge „eine gefährliche Schieflage“, wenn der Staat marode Unternehmen rette, aber seine eigenen Beschäftigten finanziell nicht ausreichend ausstatte. „Schon heute haben zwei Drittel der Menschen kein Vertrauen mehr in den Staat“, sagte Silberbach unter Verweis auf die dbb Bürgerbefragung von Anfang September.

Quelle: dbb Newsletter 10.10.2022 Nr. 89/2022A

Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

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