Fische als Deko im Lokal: Behörde stellt Verstöße gegen Tierschutz fest
- Ein Aquarium im Gastraum wirkt dekorativ, kann für die Tiere aber schnell zur Belastung werden, wenn Licht, Platz und Ausstattung nicht passen.
- Foto: Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
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Karlsruhe. Ein Aquarium als Blickfang im Gastraum, dazu ein einzelner Fisch im runden Glas auf der Theke. Nach einer Bürgerbeschwerde hat die Veterinärbehörde in einem Lokal mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt.
Wie das Ordnungs- und Bürgeramt mitteilt, stand in dem Gastraum ein Aquarium, dessen Beleuchtung den größten Teil des Tages ausgeschaltet war. Darin hielt das Lokal verschiedene Fischarten gemeinsam, obwohl sie sehr unterschiedliche Ansprüche an Umgebung und Wasserqualität haben. So lebten Warm- und Kaltwasserfische zusammen. Für eine Art war das Behältnis zudem deutlich zu klein.
Zu wenig Struktur, falsche Bedingungen, fehlende Nahrung
Im Aquarium fehlten außerdem Pflanzen oder andere Versteckmöglichkeiten. Für einen Harnischwels gab es kein Holz als Nahrungs- und Faserquelle, was für diese Art nach Angaben der Behörde essentiell ist. Die Kombination aus ungeeigneter Zusammenhaltung, fehlenden Strukturen und ungeeigneter Ernährung habe zu dauerhaftem Stress und Leiden der Fische geführt.
Zusätzlich entdeckte die Behörde einen einzelnen Erbsenkugelfisch in einem runden Glas auf der Theke. Es gab dort keine Beleuchtung, keine Heizung und keinen Filter. Die Haltung eines Fisches in einem unstrukturierten runden Glas führe zu erheblichem Stress und verstoße ebenfalls gegen das Tierschutzgesetz.
Die Behörde leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Das Ordnungs- und Bürgeramt betont, dass Wassertiere hohe Ansprüche an ihre Haltung stellen und nicht als preisgünstige Dekorationsobjekte genutzt werden dürfen.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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