Covid Medikament
Covid-19-Medikament Molnupiravir: Bund trägt die Kosten auch für Privatversicherte

Das antivirale Medikament Molnupiravir, auch unter dem Handelsnamen Lagevrio bekannt, kann schwere Krankheits- und Todesfälle bei Covid-19-Risikopatienten verhindern. Trotz fehlender Zulassung der EMA hat das Bundesgesundheitsministerium daher zunächst 80.000 Dosen bestellt und das Medikament in Deutschland in den Verkehr gebracht.
Wem kann Molnupiravir verordnet werden?
Da Molnupiravir bisher nur begrenzt verfügbar ist, sollen es zurzeit nur Patientinnen und Patienten mit einem hohen Risiko für schwere Verläufe einer Covid-19-Erkrankung erhalten. Kriterien dafür können ein hohes Alter oder andere Risikofaktoren wie Adipositas, Diabetes, Krebs sowie Herz- und Lungenerkrankungen sein. Über die Verordnung entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für Molnupiravir trägt das Bundesamt für Soziale Sicherung. Beim Bezug des Medikaments müssen also auch Privatversicherte nichts bezahlen. Anders als gewohnt behält daher die Apotheke entsprechende Rezepte auch von Privatversicherten ein. Sie müssen nicht bei der Versicherung eingereicht werden.
Was müssen Ärztinnen und Ärzte bei der Verordnung von Molnupiravir beachten?
Ärztinnen und Ärzte müssen bei der Verordnung beachten, die Apotheke vor Bestellung des Arzneimittels über das Vorliegen der Verordnung zu informieren, da Molnupiravir nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung beim Großhandel bestellt werden darf.
Auch beim Bedrucken des blauen Privatrezepts müssen folgende Punkte beachtet werden:
Kostenträger ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (Kostenträgerkennung: IK 103609999)
Lebenslange Arztnummer sowie Betriebsstättennummer hinzufügen
Versichertendaten korrekt vermerken (optional: Versichertennummer und Status)
Ausstellungsdatum und Verordnungstext aufdrucken
Neben der normalen Aufklärungspflicht müssen Ärztinnen und Ärzte die Fachinformation des Arzneimittels beachten.
Quelle: Infothek Nachrichten PKV Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

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Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

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