Barbara Saebel MdL (Grüne) erhält Antworten aus dem Wirtschaftsministerium und Landesdenkmalamt zum ehemaligen Badenwerk-Hochhaus
Alternativen zum Landratsamt-Abriss müssen geprüft werden

Ettlingen/Stuttgart. Die Ettlinger Landtagsabgeordnete und Denkmalpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Barbara Saebel hat in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung nach den „Denkmalrechtlichen Bedingungen, Kriterien und Möglichkeiten zum Erhalt von Hochhäusern des Internationalen Stils insgesamt und insbesondere des denkmalgeschützten ehemaligen Badenwerk-Hochhauses in Karlsruhe“ gefragt. Die Antwort aus dem für Denkmalschutz zuständigen Wirtschaftsministerium benennt Hochhäuser, bei denen eine Sanierung beispielhaft gelungen ist. „Im Land gibt es weniger als zwanzig vergleichbare Hochhäuser, daher ist der Denkmalwert des Badenwerk-Hochhauses hoch. Das Landesdenkmalamt verweist auf das Chemie-Universitätsgebäude in Tübingen, was trotz Schadstoffbelastung Stock für Stockwerk saniert wurde. Zu nennen seien zudem das Mona-Verwaltungsgebäude in Karlsruhe und das SWF-Rundfunkgebäude in Stuttgart.“

Vorbildfunktion beim Denkmalschutz ernst nehmen

Saebel wünscht sich eine sachliche, rechtssichere Abwägung und den politischen Willen, in Alternativen zu denken. Sie begrüßt daher das zweigleisige Werkstatt-Verfahren von Stadt und Landratsamt, das sowohl eine städtebaulich Variante mit Erhalt und Sanierung des Landratsamtshochhauses als auch einen Abriss ausdrücklich offen lässt. Zu prüfen wäre auch, ob neben dem Badenwerk-Gebäude dauerhaft Platz für ein zweites Hochhaus wäre. Darüber könne z.B. die momentane Brandschutz-Problematik völlig anders gelöst werden. Der Druck einer Vorfestlegung auf Abriss werde jedenfalls der Sache nicht gerecht. Saebel: „Zum einen geht es um gute Arbeitsbedingungen für die Landratsamtsmitarbeiter. Zum anderen geht es um den Erhalt eines Kulturdenkmals, als bauliches Symbol in Karlsruhe für den Aufbruch in die Moderne. Angesichts des Werts des Denkmalschutzes generell, der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und der besonderen Rolle des Petitionsrechts in unserer Landesverfassung, sollte man alle Möglichkeiten bis ins letzte Detail prüfen und jeden Schritt rechtssicher und nacheinander gehen.“ Der Arbeitskreis Karlsruher Stadtbild hatte letzten Dezember eine Landtagspetition eingereicht, die bis heute nicht entscheiden ist. Auch das Landesdenkmalamt hat den Antrag des Landkreises auf vorgezogene Prüfung der Zustimmungsfähigkeit zum Abbruch des Baudenkmals noch nicht beschieden.

Sanierung vor Abriss

Saebel ist der Meinung, dass sowohl aus Sicht des Denkmalschutzes, als auch aus Sicht des Steuerzahlers und der Umwelt eine andere Lösung angestrebt werden sollte: „Mindestens 10 Mio. € Abrisskosten sowie die Deponieknappheit in der Region sind gewichtige Gründe, um innezuhalten. Kann man es sich unter Klimaschutzgesichtspunkten überhaupt leisten, mit dem Abriss Ressourcen wie Sand, Stahl, Beton und die zum Bau des Gebäudes dereinst notwendige Graue Energie einfach zu vernichten? Hier fehlt eine schlüssige Gesamtrechnung.“ Die Landesregierung räumt in ihrer Antwort grundsätzlich Gebäudesanierungen gegenüber einem Abriss den Vorrang ein.

„Auch ganz neue Idee dürfen in der Diskussion nicht unter den Tisch fallen.“ Da der Denkmalschutz nicht an den Eigentümer, sondern an das Gebäude gebunden ist, könnte laut Saebel eine Nutzungsänderung z.B. über einen Projektentwickler zu einer ganz anderen Lösung führen. Dann wäre über die steuerliche Berücksichtigung von Denkmalsanierung plus möglicher Landesdenkmalförderung eine Sanierung durch einen privaten Eigentümer finanziell darstellbar und aufgrund des hohen Denkmalwerts des Badenwerk-Hochhaus begründbar. Nutzbar sei das Gebäude dann sowohl über die Einrichtung von Büros als auch von Läden, oder eventuell sogar mit Wohnungen, die angesichts der zentralen Lage gut zu vermieten wären, so Saebel. Genutzt werden könnten die Büroräume aber auch zur Unterbringung landeseigener Einrichtungen in Karlsruhe. In diesem Sinne antwortet die Landesregierung auch, dass es „grundsätzlich Bedarf an Liegenschaften zur Unterbringung von Behörden und Landeseinrichtungen in Karlsruhe“ hat.

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Autor:

Barbara Saebel aus Ettlingen

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