In einer Plastiktasche transportiert
Karlsruher Zoll findet Schmuckstücke im Wert von über 140.000 Euro

Kette mit Edelsteinen | Foto: Hauptzollamt Karlsruhe
  • Kette mit Edelsteinen
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Region. Juwelen, darunter mit Diamanten besetzte Armbänder im Wert von über 140.000 Euro hatte ein britischer Juwelier, der aus London kommend am Flughafen Karlsruhe/ Baden- Baden (FKB) eingereist war im Gepäck und meldete diese nicht beim Zoll an. Dadurch entstand ein Steuerschaden von knapp 27.000 Euro. Gegen den Mann wird nun ermittelt und die Schmuckstücke wurden sichergestellt.

Armbänder und eine Halskette

Bereits am Dienstag, 18. März 2025, reiste ein 57-jähriger Brite am Flughafen FKB ein. Im Gepäck hatte er unter anderem eine schlichte Plastiktüte. Er gab vor, nichts anzumelden zu haben und ging durch den grünen Ausgang für nichtanmeldepflichte Waren. Als er dort von den Zollbeamten kontrolliert wurde, stellten diese fest, dass sich in der Plastiktüte, die er bei sich trug, zwei Armbänder und eine Halskette befanden, die mit Edelsteinen, darunter Diamanten, besetzt waren. Die dazugehörige Rechnung wies einen Wert von über 140.000 Euro aus!

Dazu befanden sich im Gepäck des Reisenden ein Diamantenprüfgerät, ein Schaukasten mit unterschiedlichsten Schliffformen von Edelsteinen und diverse Visitenkarten. Eine Befragung ergab, dass der Mann Juwelier ist. Er versuchte den Beamten äußerst unglaubwürdig zu erklären, dass er den Schmuck lediglich ein paar Freunden in Deutschland habe zeigen wollen.

Auf die Juwelen mit einem Gesamtwert von über 140.000 Euro fallen bei der Einfuhr Abgaben in Höhe von knapp 27.000 Euro an, wenn eine korrekte Anmeldung beim Zoll erfolgt. Wird sie, wie in diesem Fall, unterlassen, handelt es sich um eine Steuerstraftat. "Die Freimenge bei Privatpersonen liegt bei 430 Euro im Reiseverkehr. Überschreitet man den Betrag, müssen die Waren beim Zoll im roten Ausgang für anmeldepflichtige Waren angemeldet werden." erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. "Ansonsten macht man sich unter Umständen wegen versuchter Steuerhinterziehung strafbar und muss zusätzlich mit empfindlichen Strafen rechnen."

In diesem Fall wurde vor Ort durch die Beamten ein Strafverfahren wegen des Versuchs der Steuerhinterziehung eingeleitet: Die Schmuckstücke wurden sichergestellt und gegen den 57-Jähringen wurde eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe in Höhe von knapp 27.000 Euro erhoben.

Infos: www.zoll.de

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Autor:

Jo Wagner

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