Anklage nach Nord-Stream-Sprengung: GBA nennt Tatverdächtigen

Symbolfoto | Foto: pixabay

Karlsruhe. Am Donnerstag, 2. Juli, wurde bekannt, dass die Bundesanwaltschaft bereits am Montag, 30. Juni, vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage im Fall der Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines erhoben hat.

Der ukrainische Staatsangehörige Serhii K. ist nach Angaben des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) hinreichend verdächtig, als Mittäter an einem Kriegsverbrechen des Angriffs gegen zivile Objekte, am Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, an der Zerstörung von Bauwerken und an der Störung öffentlicher Betriebe beteiligt gewesen zu sein. Laut Anklage war Serhii K. im Jahr 2022 Offizier der ukrainischen Armee. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges Ende Februar 2022 soll er gemeinsam mit weiteren Militärangehörigen im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine den Plan entwickelt haben, die durch die Ostsee nach Lubmin verlaufenden Erdgasleitungen „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ zu zerstören. Ziel sei gewesen, die Gaslieferungen dauerhaft zu unterbinden und Russland Einnahmen aus dem Erdgasgeschäft zu entziehen.

Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft wurde zur Umsetzung eine Gruppe aus Berufstauchern, einem Skipper und einem Sprengstoffexperten unter Führung des Angeschuldigten gebildet. Serhii K. soll am 4. September 2022 mit einem gefälschten ukrainischen Reisepass über Polen nach Deutschland eingereist sein. Kurz darauf soll er mit der Gruppe an Bord einer hochseetauglichen Segelyacht gegangen sein, die mit gefälschten Papieren über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen in Rostock angemietet worden war. Mit der Yacht sollen größere Mengen militärisch verwendbarer Hochleistungssprengstoffe bis in die Nähe der dänischen Insel Bornholm gebracht worden sein. Dort habe die Gruppe bis zum 22. September 2022 Sprengsätze mit Zeitzündern an den auf dem Meeresgrund verlaufenden Gasleitungen angebracht. Die Explosionen am 26. September 2022 verursachten schwere Schäden an beiden Pipelines. Vor dem Vorfall war über „Nord Stream 1“ laut GBA etwa die Hälfte des in Deutschland für die Energiegewinnung benötigten Jahresbedarfs an Erdgas geleitet worden.

Serhii K. war am 21. August 2025 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls von italienischen Beamten in der Provinz Rimini festgenommen worden. Im November 2025 wurde er nach Deutschland überstellt.

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Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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