Haßlocher Schulen
Anmeldung der Schulanfänger 2019/2020

Haßloch. Alle Kinder, die mit Beginn des Schuljahres 2019/20 schulpflichtig werden, sind durch die Erziehungsberechtigten im August 2018 anzumelden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Die Erziehungsberechtigten weisen den Schulleiter/die Schulleiterin auf eine offensichtliche oder vermutete Behinderung ihres Kindes hin.

Folgendes ist zu beachten: Alle Kinder, die zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. August 2019 das sechste Lebensjahr vollenden werden, müssen angemeldet werden.
Zurückgestellte Kinder sind erneut anzumelden.
Sogenannte Kann-Kinder werden erst im Februar 2019 vor Schuljahresbeginn angemeldet.

Die Anmeldung erfolgt nach den angegebenen Schulbezirken in der Ernst-Reuter-Schule und in der Schillerschule.Die Grenze zwischen den beiden Schulbezirken bildet die jeweilige Straßenmitte, beginnend mit der Meckenheimer Straße, entlang der Bahnhofstraße, Kirchgasse bis zur Einmündung Burgweg, von dort aus Sägmühlweg bis zum Ortsende.
Zum Schulbezirk der Ernst-Reuter-Schule gehört das Gebiet des Westteils von Haßloch. Der Schulbezirk der Schillerschule umfasst den übrigen Ortsbereich der Gemeinde Haßloch. ps

Anmeldezeiten:
Ernst-Reuter-Schule: Donnerstag, 30. August, von 16 Uhr bis 18 Uhr
Schillerschule: Donnerstag, 30. August, von 16 Uhr bis 18 Uhr.

Autor:

Anne Sahler aus Bad Dürkheim

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