Stundung von Gewerbesteuer und Tourismusbeitrag
Bürgermeister beschließt Sofortmaßnahmen

Verschiedene Neuregelungen entlasten den Steuerzahler. | Foto: martaposemuckel/pixabay.com
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Bad Dürkheim. Die Stadt Bad Dürkheim ermöglicht die unkomplizierte Stundung der Forderungen von Gewerbesteuer und Tourismusbeiträgen wegen der Corona-Virus-Pandemie, teilt die Stadtverwaltung mit. Insbesondere die am 15. Mai 2020 fällige zweite Vorauszahlung der beiden Abgabenarten kann unkompliziert und zinsfrei gestundet werden.
Um die Unternehmen der Stadt Bad Dürkheim zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat Bürgermeister Glogger nach Rücksprache mit allen im Stadtrat vertretenen Fraktionen als Sofortmaßnahme beschlossen, vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft die Gewerbesteuer und den Tourismusbeitrag. „Die aktuellen Maßnahmen treffen viele Unternehmen hart“, betont Bürgermeister Christoph Glogger, „die Stundung ist ein kleiner wichtiger Beitrag, den die Stadt kurzfristig leisten kann.“

Stundung ab sofort möglich

Bereits ab heute können Unternehmer zudem die am 15.Mai 2020 fällig werdende Vorauszahlung vorab zinsfrei stunden lassen. Auf formlosen Antrag per Mail wird die Fälligkeit auf den 15. August 2020 gesetzt. Bis dahin sind die für die Berechnung der Vorauszahlung maßgebenden Gewebesteuermessbeträge durch das Finanzamt womöglich angepasst.
Die Stadt empfiehlt, auch beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung zu stellen, damit die Gewerbesteuermessbeträge von Amts wegen angepasst werden können.Unternehmerinnen und Unternehmer, die von dem Angebot der Stundung Gebrauch machen möchten, wenden sich bitte mit einer kurzen E-Mail an die städtische Steuerabteilung:
abgaben@bad-duerkheim.de .

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Autor:

Roland Kohls aus Mannheim

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