Vogelgrippe: Aufstallpflicht wird nicht verlängert
- Die Aufstallpflicht im Kreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt ist seit Donnerstag aufgehoben.
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Bad Dürkheim. Am heutigen Donnerstag, 15. Januar, läuft die Allgemeinverfügung aus, die das Veterinäramt aufgrund der bestätigten Fälle von Wildvögeln erlassen hat, die an hochpathogener Aviärer Influenza (Vogelgrippe) erkrankt waren. Damit ist ab morgen auch die Aufstallpflicht für Geflügelhalter aufgehoben. Das hat das für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt zuständige Veterinäramt mitgeteilt. Die Aufstallpflicht galt für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt seit 27. November und war am 15. Dezember bis 15. Januar verlängert worden. Betroffen waren unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben.
Untersuchungen werden weiter gemacht
Tot aufgefundene Wildvögel werden weiterhin untersucht, zuletzt waren die Befunde aber alle negativ. Aufgrund dieser aktuellen Entwicklung wird die Aufstallpflicht nicht verlängert. Allerdings weist die Behörde daraufhin, dass bei einem erneuten Auftreten von bestätigten Vogelgrippe-Fällen eine Neubewertung der Situation notwendig sein kann. [red/rgb]
Autor:Reiner Bohlander aus Frankenthal |
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