Neue Grabformen, neue Gebühren: Was sich auf Bad Dürkheims Friedhöfen ändert
- Wer eine Bestattung plant, sollte vorab prüfen, welche Grabform passt und welche Gebühren dafür anfallen.
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Bad Dürkheim. Wer ab Sonntag, 1. Juni, eine Bestattung plant oder ein neues Nutzungsrecht erwerben möchte, muss sich in Bad Dürkheim auf neue Angebote und aktualisierte Gebühren einstellen.
Der Stadtrat hat am Montag, 28. April, die Friedhofssatzung geändert und eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Beide Regelwerke treten am Sonntag, 1. Juni, in Kraft. Wie die Stadtverwaltung Bad Dürkheim mitteilt, gelten die neuen Regelungen ausschließlich für Bestattungen und Nutzungsrechte ab diesem Zeitpunkt.
Baumgrab und gärtnerisch gepflegte Grabfelder kommen neu dazu
Auf den städtischen Friedhöfen gibt es künftig Reihengrabstätten am Baum sowie Grabstätten in gärtnerisch gepflegten Grabfeldern. Damit erweitert die Stadt das Angebot um pflegefreie und naturnahe Bestattungsformen.
Reihengrabstätten am Baum sind Urnengräber im Wurzelbereich eines Baumes. Die Friedhofsverwaltung vergibt sie als Einzelgrabstätte und übernimmt die komplette Pflege. Individuelle Bepflanzungen, Grabvasen oder das dauerhafte Abstellen von Grabschmuck sind nicht zulässig. Eine Ausnahme gilt nur im Zusammenhang mit der Bestattung. Eine namentliche Kennzeichnung am Baum ist möglich, aber freiwillig.
In gärtnerisch gepflegten Grabfeldern können bis zu zwei Urnen in der Erde beigesetzt werden. Auch hier übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege, damit das Erscheinungsbild einheitlich bleibt. Eigene Bepflanzungen oder Grabschmuck sieht die Regelung nicht vor. Auch hier gilt eine Ausnahme nur im Zusammenhang mit der Bestattung.
Diese Gebühren gelten für die neuen Grabformen
Die Stadt hat die Friedhofsgebühren überprüft und an die aktuellen Kostenstrukturen angepasst. Neu aufgenommen wurden Gebühren für die neuen Grabformen. Eine Baumgrabstätte kostet 1.100 Euro. Eine Urnenwahlgrabstätte in gärtnerisch gepflegten Grabfeldern kostet 1.900 Euro.
Die neue Satzung ersetzt die bislang gültige Gebührensatzung vom Mittwoch, 1. Januar 2019. Bereits bestehende Grabstätten und laufende Nutzungsrechte bleiben von den Änderungen unberührt.
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |