ASP im Kreis Bad Dürkheim: Bewegungsjagden wieder erlaubt

In der ASP-Sperrzone im Kreis Bad Dürkheim sind Bewegungs- und Erntejagden auf Wildschweine wieder erlaubt. | Foto: Kreis Bad Dürkheim
  • In der ASP-Sperrzone im Kreis Bad Dürkheim sind Bewegungs- und Erntejagden auf Wildschweine wieder erlaubt.
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Bad Dürkheim. Für Jägerinnen und Jäger im Landkreis Bad Dürkheim gilt ab sofort eine wichtige Änderung. Bewegungs- und Erntejagden auf Wildschweine sind auch in der noch bestehenden Sperrzone I wieder zulässig.

Das Veterinäramt hat dazu eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die seit Mittwoch, 7. Oktober gilt. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, fiel die Entscheidung nach Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium.

Im Landkreis Bad Dürkheim gab es bislang keinen positiven Fall der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen. Nach einer erneuten Risikobewertung hält die Behörde diese Jagdformen deshalb auch innerhalb der Sperrzone grundsätzlich wieder für vertretbar. Sie sollen zugleich dabei helfen, den Wildschweinbestand zu reduzieren.

Jagd muss vorher per E-Mail gemeldet werden

Wer eine Bewegungs- oder Erntejagd plant, muss diese mindestens sieben Werktage vorher beim Veterinäramt anzeigen. Dafür nennt der Kreis die E-Mail-Adresse veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de.

Ganz ohne Vorgaben läuft die Jagd aber nicht. Nach Angaben des Veterinäramts bleibt es für die Seuchenbekämpfung wichtig, Unruhe und eine mögliche Versprengung von Wildschweinen in der Sperrzone zu vermeiden.

Die Jagd soll deshalb so organisiert sein, dass Tiere nicht in freie Gebiete oder in bestehende ASP-Schutzzäune getrieben werden. Das Veterinäramt kann gemeldete Jagden aus Seuchenschutzgründen mit weiteren Auflagen verbinden, wenn es entsprechende Bedenken gibt.

Andere Regeln aus den bisherigen Allgemeinverfügungen bleiben bestehen. Dazu gehört zum Beispiel die Beprobung von erlegtem Schwarzwild. Sie bleibt nötig, damit ein Gesundheitszeugnis dokumentiert, dass vermarktbares Fleisch ASP-frei ist. Dieses Gesundheitszeugnis hängt die Behörde an die Trichinenuntersuchung an.

Mehr Informationen, die ausführliche Allgemeinverfügung und Karten zu den Sperrzonen gibt es online unter http://www.kreis-bad-duerkheim.de/asp.

Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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