Verkehrsüberwachung zu geänderter Verkehrsführung in der Bad Bergzaberner Lessingstraße
- Symbolfoto Verkehrskontrolle der Polizei
- Foto: Bundespolizei
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Bad Bergzabern. Gemeinsam durch die Polizeiinspektion Bad Bergzabern und das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde in den letzten beiden Tagen die Einhaltung der geänderten Verkehrsführung in der Lessingstraße überwacht. Bereits an der Sundahlstraße und einmal zuvor wird auf die geänderte Verkehrsführung - unter anderem durch das Verkehrszeichen "Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse" hingewiesen und dadurch dass in Höhe der Sundahlstraße eine weitere Durchfahrt der Lessingstraße in Richtung der Edith-Stein-Straße durch das Schild "Verbot der Einfahrt" untersagt wird.
Das hat sich geändert
In der Lessingstraße in Bad Bergzabern, im Bereich vor einer Grundschule, wird bis 27.03.2026 ein zeitlich begrenzter Verkehrsversuch durchgeführt, bei dem die Straße als Einbahnstraße nur noch in Richtung Friedrich-Ebert-Straße befahren werden darf. Gleichzeitig ist für den Radverkehr und Fußgänger die Gegenrichtung freigegeben. Als Grund wird genannt, dass es in der Lessingstraße insbesondere in den Zeiten von „Elterntaxis“ morgens und mittags zu einem hohen Verkehrsaufkommen kommt, wodurch die Sicherheit der Schulkinder beim Zu- und Abgang zur Schule gefährdet ist. Durch die Einbahnregelung entfallen Begegnungsverkehr und Wendemanöver, was den Verkehr übersichtlicher macht und die Gefahrensituation für die Kinder reduziert.
Aufgrund der neuen Verkehrsführung wurde es bei hinweisenden Gesprächen und Ermahnungen erlassen. Bei künftigen Kontrollen werden Verstöße gegen das Verbot der Einfahrt bußgeldkataloggemäß mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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