Niedrigwasser im Rhein-Neckar-Kreis: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen eingeschränkt
- Anhaltende Trockenheit setzt Gewässern im Rhein-Neckar-Kreis stark zu.
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Rhein-Neckar-Kreis. Die anhaltende Trockenheit setzt Flüssen und Bächen im Rhein-Neckar-Kreis zunehmend zu. Niedrige Wasserstände und steigende Temperaturen führen zu Sauerstoffmangel und belasten die Tier- und Pflanzenwelt erheblich – besonders in kleineren Gewässern.
Vor diesem Hintergrund weist das Wasserrechtsamt darauf hin, dass Wasserentnahmen nur noch eingeschränkt zulässig sind. Grundsätzlich gilt: Wasser darf im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs nur in geringen Mengen entnommen werden – und nur dann, wenn dem Gewässer dadurch kein Schaden entsteht. Ist die Wasserführung zu niedrig, ist auch diese erlaubnisfreie Entnahme unzulässig.
Für Zeiten mit Niedrigwasser gelten daher folgende Regeln:
- Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt weiterhin erlaubt.
- Das Aufstauen von Gewässern ist ohne Genehmigung grundsätzlich verboten.
- Wasserentnahmen mit Pumpen sind nicht zulässig – weder für Privatpersonen noch für Land- oder Forstwirtschaft.
Auch Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis sind zur Zurückhaltung aufgerufen. Enthalten bestehende Genehmigungen keine klaren Vorgaben für Niedrigwasser, empfiehlt das Landratsamt, möglichst auf Entnahmen zu verzichten. In Einzelfällen können Auflagen nachträglich verschärft werden.
Da für Bürgerinnen und Bürger oft schwer zu erkennen ist, ob ausreichend Wasser in einem Gewässer vorhanden ist, spricht das Landratsamt eine klare Empfehlung aus: Auf Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen sollte aktuell möglichst verzichtet werden – bis sich die Lage durch steigende Wasserstände wieder entspannt.
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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